• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    07.06.2021
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Einreichfrist
    21.06.2021

Konsultation Verordnung Europäische Werke – Abrufdienste

mit 07.06.2021 startet die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) eine Konsultation der von ihr gemäß § 40 Abs. 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 150/2020, zu erlassenden Verordnung über die Ermittlung des Mindestanteils Europäischer Werke in audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf (Verordnung Europäische Werke – Abrufdienste).

Der Verordnungsentwurf steht Ihnen auf dieser Seite als PDF-Format zum Download bereit.

Stellungnahmen zu dieser Konsultation werden bis 21. Juni 2021 unter der E-Mail-Adresse rtr@rtr.at entgegengenommen. 

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

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