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  • Datum
    11.03.2014

Weiterentwicklung von ORF-Angeboten ermöglichen und fairen Wettbewerb mit Privaten schützen

RTR-Studie untersucht europäische „Public Value-Verfahren“ zur Genehmigung öffentlich-rechtlicher Medienprodukte

In welchen europäischen Ländern werden neue Angebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter auf ihren öffentlich-rechtlichen Mehrwert hin überprüft? Wo und wie wird sichergestellt, dass sich die gebühren­finanzierten Angebote nicht mit den Geschäftsmodellen privater, kommerzieller Mitbewerber überschneiden? Und wenn es derartige Kontrollen gibt, welcher Aufwand wird dafür betrieben? Antworten liefert die Studie „Öffentlich-rechtliche Angebote auf dem Prüfstand – Ein Blick in die Praxis in Österreich und Europa“, die heute von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) vorgestellt wurde.

Acht europäische Länder, darunter seit dem Jahr 2010 Österreich, verfügen über gesetzlich geregelte Verfahren zur Genehmigung neuer oder veränderter Angebote ihrer jeweiligen, öffentlich-rechtlichen Rundfunk­veranstalter. Im Kern geht es darum, den gebührenfinanzierten Anbietern zeitgemäße Weiterentwicklungen im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Auftrages zu ermöglichen und dabei die Einhaltung eines fairen Wettbewerbs mit den rein werbefinanzierten Veranstaltern zu gewährleisten. Diese gemeinhin als „Public Value-Test“ bekannt gewordenen Prüfverfahren beruhen auf EU-rechtlichen Vorgaben, die Österreich mit seinem als „Auftragsvorprüfung“ bezeichneten Verfahren nicht nur besonders gut, sondern auch in besonderem Maße zeiteffizient, transparent und kostengünstig erfüllt, so die Studie.

Zuständig für die Auftragsvorprüfungsverfahren ist in Österreich die unabhängige Medienbehörde KommAustria mit Unterstützung durch den Fachbereich Medien der RTR-GmbH. Der Start des TV-Programms „ORF III – Kultur und Information“, sowie die werbliche Vermarktung des Videoabrufdienstes „ORF TVthek“, waren die bisher prominentesten Fälle, in denen die KommAustria über die Rechtmäßigkeit von Erweiterungen bzw. Änderungen des ORF-Angebotes zu entscheiden hatte. Hinzu kommen zwei Online-Angebote aus dem Hörfunkbereich des ORF.

So wie Österreich, entscheiden lediglich in Dänemark und Kroatien ebenfalls unabhängige Behörden über die „Public Value“-Verfahren. In Irland, Norwegen und Belgien (Flandern) liegt die Entscheidung bei Ministerien bzw. bei der Regierung. In Deutschland und Großbritannien sind Gremien zuständig, die direkt bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern angesiedelt sind.

Während das in Deutschland als „Drei-Stufen-Test“ bezeichnete Verfahren durchschnittlich 338 Tage in Anspruch nimmt, dauert eine Auftrags­vorprüfung von KommAustria und RTR-GmbH im Mittel nur 161 Tage. In Großbritannien kosten Wettbewerbsgutachten, die für den Public Value-Test erforderlich sind, durchschnittlich 580.000 Euro. In Österreich erstellt die RTR-GmbH Amtsgutachten ohne Mehrkosten im Rahmen ihrer üblichen Tätigkeit.

Die vollständige Studie „Öffentlich-rechtliche Angebote auf dem Prüfstand – Ein Blick in die Praxis in Österreich und Europa“ ist als Schriftenreihe der RTR-GmbH erschienen und steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung:

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