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    Medien
  • Datum
    14.10.2010

KommAustria beschließt Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung

Drei Senate, ORF-Agenden aufgeteilt

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat heute ihre erste Vollversammlung abgehalten. In der Sitzung wurden unter anderem die Geschäftsordnung und die Geschäftsverteilung der neuen Medienbehörde beschlossen.  

Die KommAustria wird in Zukunft in drei Senaten tätig werden. Dabei ist ein Senat für die Angelegenheiten des privaten Hörfunks zuständig, ein weiterer für die Angelegenheiten der audiovisuellen Mediendienste und damit insbesondere für privates Fernsehen. Ein dritter Senat übernimmt die Aufgaben im Bereich der Einhaltung der Werbebestimmungen.
Die neuen ORF-Agenden wurden auf zwei Senate aufgeteilt, wobei die Geschäftsverteilung grundsätzlich zwischen der Rechtsaufsicht im wirtschaftlichen Bereich und des Wettbewerbsverhaltens einerseits und den Angelegenheiten der gesetzlichen Aufträge und der Organe des ORF andererseits unterscheidet.  

Darüber hinaus werden die Mitglieder der KommAustria auch als Einzelmitglieder tätig, etwa in den Bereichen der Werbebeobachtung oder in der Medienförderung.  

Die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung sind auf der Website der KommAustria unter http://www.kommaustria.at abrufbar.

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