• Bereich
    Medien
  • Datum
    16.01.2014

Medientransparenzgesetz: KommAustria veröffentlicht „Ampelliste“ zur Datenerhebung des 4. Quartals 2013

94 Prozent der Rechtsträger melden innerhalb der regulären Frist

5.338 oder gut 94 Prozent der meldepflichtigen Rechtsträger haben im Zeitraum vom 1. bis 15. Jänner 2014 der Medienbehörde KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie ihre Förderungen an Medieninhaber aus dem vierten Quartal 2013 bekannt gegeben und sind damit ihrer quartalsmäßigen Meldepflicht nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) nachgekommen.

314 säumige Rechtsträger hat die KommAustria heute auf der sogenannten „Ampelliste“ veröffentlicht, die auf den Internetseiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) eingesehen werden kann. Ihnen werden in den kommenden Tagen Mahnschreiben zugestellt, ab deren Erhalt eine vierwöchige Nachmeldefrist eingeräumt wird, um ein Verwaltungsstrafverfahren abzuwenden.

Nach Ablauf der Nachmeldefristen wird die KommAustria alle eingelangten Daten aus der Erhebung zum vierten Quartal 2014 am 15. März 2014 veröffentlichen.

Die heute veröffentlichte „Ampelliste“ steht als PDF-Datei oder als open government data im CSV-Format auf den Internetseiten der RTR-GmbH unter nachfolgendem Link zur Verfügung:

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