• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    14.06.2022

Medientransparenzgesetz: KommAustria veröffentlicht gemeldete Daten des ersten Quartals 2022

Meldedaten online verfügbar ab dem 15. Juni 2022, 10:00 Uhr

Themenbild Medientransparenz
KommAustria veröffentlicht gemeldete Daten des ersten Quartals 2021, © iStock.com/101cats

5.338 öffentliche Rechtsträger haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem ersten Quartal 2022 bekanntgegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 99,9 %. 
Meldepflichtig waren im ersten Quartal 2022 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) 5.344 Rechtsträger. 5.052 Rechtsträger bzw. 94,5 % waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 01. und 15. April 2022 nachgekommen, 286 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist.
Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab dem 15. Juni 2022, 10:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH als PDF-Datei unter https://www.rtr.at/MedKF-TG_DatenQ1_2022 abrufbar. Ergänzend stehen die Daten unter https://www.rtr.at/rtr/service/opendata/OD_Uebersicht.de.html (siehe dort Rubrik „Medien“/“Medientransparenz Datenbekanntgabe“) als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können.

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