Der Fonds zur Förderung der digitalen Transformation

Förderung Digitale Transformation - Orientierungshilfe

Orientierungshilfe


Auf dieser Seite finden Sie umfangreiche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen
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INHALTSVERZEICHNIS


1. Allgemeines zum Fonds zur Förderung der digitalen Transformation


2. Voraussetzungen Förderansuchen


3. Einreichung 


4. Auszahlung




1. Allgemeines zum Fonds zur Förderung der digitalen Transformation


Was wird gefördert?

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen:

  • Projektförderung
    Gefördert wird die Verfolgung der  nachstehenden Förderziele:
    • Digitale Transformation
      Unter dieses Förderziel fallen Maßnahmen zur Transformation und zum Ausbau der Digitalisierung der Medienlandschaft
    • Digital-Journalismus
      Unter dieses Förderziel fallen Maßnahmen zur Stärkung der journalistischen Tätigkeit in der zunehmend digitalisierten Medienlandschaft, wie insbesondere die Gewährung von Mitteln für die geeignete Aus-, Fort- und Weiterbildung von journalistischen Mitarbeitern sowie der Förderung von Lehrredaktionen und Volontariaten im Bereich des Digitaljournalismus.
    • Jugendschutz und Barrierefreiheit
      Unter dieses Förderziel fallen Maßnahmen im Bereich der Erhöhung des Jugendschutzes und der barrierefreien Zugänglichmachung von Inhalten.
  • Anreizförderung
    Gefördert werden Unternehmen, die im Zusammenhang mit einem konkreten Projekt die Verwirklichung eines oder mehrere Förderungsziele verfolgt und die Förderung nicht bloß zur Finanzierung von laufenden Geschäftstätigkeiten eingesetzt wird. Bedingung ist die regelmäßige Berichterstattung über die Verwendung der Mittel zur Erreichung der  Förderungsziele.

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Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden Nachschlagewerke zu Waren, Dienstleistungen oder Anbietern (wie Restaurant-, Gastronomieführer oder Veranstaltungskalender), Cartoon-, Rätsel-, und Bastelzeitschriften, Kundenzeitungen oder Publikationen zur Kundenakquisition, Vereins- oder Clubzeitschriften deren Inhalte sich hauptsächlich auf interne Angelegenheiten beschränken sowie Publikationen einer Interessenvertretung oder politischen Partei.

Sowie Unternehmen,

  • die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet habe
  • die sich zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderansuchens in „Schwierigkeiten“ im Sinne von Art. 2 Z 18 AGVO befinden, es darf weder zum Zeitpunkt des Ansuchens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden sein noch dürfen die in der österreichischen Rechtsordnung vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sei

Von der Förderung sind Förderungswerber ausgeschlossen, in deren Medium in dem Jahr, das dem Datum des Förderansuchens vorangeht, wiederholt

  • zum gewaltsamen Kampf gegen die Demokratie oder den Rechtsstaat aufgerufen wurde, ode
  • Gewalt gegen Menschen als Mittel der Politik befürwortet wurde, ode
  • zur allgemeinen Missachtung der Rechtsordnung auf einem bestimmten Rechtsgebiet aufgefordert wurde.

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Wer wird gefördert?

  • Medienunternehmen, in denen die inhaltliche Gestaltung einer Tages-, Wochen- oder Monatszeitung von „nicht bloß lokaler Bedeutung“ ist, vorausgesetzt der weitaus überwiegende Anteil der jeweiligen Medieninhalte wird gleichzeitig mit oder höchstens zwei Wochen nach der Verbreitung im Druckwerk auch elektronisch bereitgestell
  • Medienunternehmen, in denen die inhaltliche Gestaltung einer Tages-,  Wochen-- oder Monatszeitung, die in der Sprache einer Volksgruppe gestaltet wird
  • Hörfunkveranstalter nach dem PrR-G
  • Fernsehveranstalter nach dem AMD-G, die Rundfunkprogramme über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks ausstrahlen
  • Fernsehveranstalter, die nicht der österreichischen Rechtshoheit unterliegen, aber ein speziell auf österreichisches Publikum ausgerichtetes Rundfunkprogramm ausstrahlen
  • Nichtkommerzielle Rundfunkveranstalter, die Rundfunkprogramme über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks ausstrahlen
  • Nichtkommerzielle Rundfunkveranstalter, die nicht der österreichischen Rechtshoheit unterliegen, aber ein speziell auf österreichisches Publikum ausgerichtetes Rundfunkprogramm ausstrahlen

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Wie hoch können die angesuchten Fördermittel sein

Die Höhe der Förderung pro Förderungswerber oder Förderungswerberin je Förderbereich (Anreizförderung und Projektförderung) und Fördervergaben für jeweils ein Kalenderjahr darf den Betrag in Höhe von EUR 1,75 Mio. nicht überschreiten (absolute Fördergrenze). Die absolute Fördergrenze gilt auch für Förderungen, welche Förderungswerbern eines Unternehmensverbundes im Sinn des § 244 Unternehmensgesetzbuch – UGB innerhalb derselben Branche (Rundfunk oder Print) gewährt werden

Projektförderung:

  • Digitale Transformation: Die Höhe der Förderung für ein Projekt darf bis zu 50 % der eingereichten und anerkannten förderbaren Kosten betragen bzw.  höchstens 750.000 Euro. Für gemeinsame Förderprojekte (RL Punkt 13) von Unternehmen, die nicht in einem gemeinsamen Unternehmensverbund iSd § 244 UGB stehen, beträgt die maximale Förderung pro Projekt EUR 1,5 Mio. (absolute Projektfördergrenzen).
  • Digital-Journalismus : Die Höhe der Förderung für ein Projekt darf bis zu 50 % der eingereichten und anerkannten förderbaren Kosten betragen bzw höchstens 750.000 Euro. Für gemeinsame Förderprojekte (RL Punkt 13) von Unternehmen, die nicht in einem gemeinsamen Unternehmensverbund iSd § 244 UGB stehen, beträgt die maximale Förderung pro Projekt EUR 1,5 Mio. (absolute Projektfördergrenzen). Die Förderquote darf um 10 % für mittlere Unternehmen sowie bei Ausbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Behinderungen oder benachteiligte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (= 60 %) und um 20 % (= 70 %) für kleine Unternehmen erhöht werden.
  • Jugendschutz oder Barrierefreiheit: Die Höhe der Förderung für ein Projekt darf bis zu 50 % der eingereichten und anerkannten förderbaren Kosten betragen bzw. bestimmt sich die Höhe der Fördersumme nach den Regelungen der De-minimis-Beihilfen-VO. Demnach darf die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren EUR 200.000,- nicht übersteigen.

Anreizförderung: 
Für die Bemessung der Höhe der Anreizförderung sind je nach Kategorie die folgenden Unternehmenskennzahlen eines Kalenderjahres heranzuziehen: Umsatz im Digitalbereich (ausgenommen kommerzielle Kommunikation, Reichweite, Auflage, der dem redaktionellen Bereich zugeordnete Personalstand der Tages- oder Wochenzeitung, im vorangegangenen Jahr erhaltene Fördermittel.

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Wie ergibt sich die Höhe der Anreizförderung?

Diese ergibt sich aus Ihren Unternehmens-Kennzahlen (digitaler Umsatz exklusive kommerzielle Kommunikation, verbreitete Auflage, Reichweite, erhaltene Presseförderungen, Anzahl redakt. Personal). Die angegebenen Kennzahlen werden ins Verhältnis gesetzt und errechnet.

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Welche Kosten sind förderbar (Projektförderung)?

Es werden nur jene Kosten der Projektförderung als förderbare Kosten anerkannt, die nach Stellung des Ansuchens entstehen.

Insbesondere folgende Positionen mit Bezug zum eingereichten Projekt können eingereicht werden

  • Angemessene Kosten für Personen, welche beim Förderungswerber oder bei der Förderungswerberin direkt angestellt sind
  • Angemessene Kosten für zugekaufte Personenleistungen
  • Angemessene projektbezogene Sachkosten,
  • Angemessene, projektbezogene laufende Kosten
  • Angemessene projektbezogene Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionskoste
  • Bis zu 20 % indirekte Kosten der Gesamtkosten des Projekts

Für Digital-Journalismus insbesondere:

  • Seminar-/Kursgebühren
  • Kosten der Trainer/Ausbildner
  • Angemessene Reise- und Aufenthaltskosten der Trainer/Ausbildner
  • Angemessene Reise- und Aufenthaltskosten der teilnehmenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinne
  • Kosten für Materialien und Ausstattungen im Zusammenhang mit der Ausbildungsmaßnahme

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Wo finde ich die Richtlinien?

Zu den Richtlinien

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Können auch Online-Medien gefördert werden (digitale Zeitungen)?

Der Fonds zur Förderung der digitalen Transformation richtet sich an periodische Druckwerke (Tages-, Wochen- und Monatszeitungen (auch Volksgruppenzeitungen)) sowie an Rundfunkveranstalter und dient zur digitalen Transformation der redaktionellen Angebote. Reine Online-Medien sind laut Gesetz und den geltenden Richtlinien leider nicht förderbar.

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Können Monatsmedien um Anreizförderung aus dem Fonds zu digitalen Transformation ansuchen?

Ansuchen auf Anreizförderung können nur Tageszeitungen, Wochenzeitungen und Volksgruppenzeitungen stellen. Monatsmedien sind davon ausgenommen.

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2. Voraussetzungen Förderansuchen


Erfülle ich die notwendigen Voraussetzungen, um ein Ansuchen um Fördermittel zu stellen?

Machen Sie jetzt den Schnellcheck und finden Sie heraus, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. 

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Habe ich die Möglichkeit, ein unverbindliches Beratungsgespräch wahrzunehmen?

Gerne ermöglichen wir Ihnen, Ihr Projekt bei uns vorzustellen, um etwaige Fragen und Unklarheiten vorab bei einem persönlichen Gespräch zu erörtern. Kontakt: foerderungen@rtr.at

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Eine der Voraussetzungen für eine Förderung zur digitalen Transformation ist, dass periodische Druckwerke an einen allgemeinen Personenkreis gerichtet sind - was bedeutet das?

Dies betrifft Themen, die grundsätzlich alle betreffen und nicht nur ein ausgewähltes Publikum ansprechen.

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3. Einreichung


Wie stelle ich ein Förderansuchen?

Um ein Förderansuchen zu stellen, benötigen Sie zuerst eine Benutzerkennung für das eRTR-Portal. Sobald Sie Ihre Zugangsdaten erhalten haben, können Sie Ihr Förderansuchen elektronisch mittels Handy-Signatur über das eRTR Portal einreichen.

Bitte beachten Sie, dass keine physisch eingebrachten Förderansuchen entgegen genommen werden können – die Einreichung erfolgt ausschließlich über das elektronische Einreichportal der RTR GmbH (eRTR-Portal).

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Wie erhalte ich eine Benutzererkennung?

Um ein Förderansuchen zu stellen, benötigen Sie bis zur Einreichung eine Benutzerkennung.
Fordern Sie Ihre Benutzerkennung über das Registrierungsformular an, dabei sind folgende Beilagen hochzuladen:

  • Firmenbuchauszug bei juristischen Personen
  • Meldezettel und Gewerbeschein bei natürlichen Personen
  • Mailadresse einer vertretungsbefugten Person
  • Optional: Vollmacht bei Vertretungsbefugnis
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Wie komme ich zu einer Handy-Signatur?

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In welcher Sprache reiche ich ein Förderansuchen ein?

Grundsätzlich sollten sämtliche Dokumente in deutscher Sprache eingereicht werden. Eine Übermittlung in anderen Sprachen kann nur in Ausnahmefällen akzeptiert werden.

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Werden meine Daten vertraulich behandelt?

Die im Rahmen des Förderverfahrens erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt. Davon nicht betroffen sind jene Daten, die dem öffentlichen Informationsbedürfnis bzw. der Erfüllung der gesetzlichen Berichtspflichten der RTR-GmbH dienen.

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Welche Beilagen sind im Zuge der Einreichung erforderlich?

Eine Auflistung der erforderlichen Beilagen im Zuge der Einreichung steht nachfolgend zur Verfügung: Erforderliche Beilagen (pdf, 773,2 KB)

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Ist eine Priorisierung von Projekten bei der Einreichung sinnvoll?

Wir freuen uns über die Angabe einer Priorisierung der von Ihnen eingereichten Projekte. Sie können dies im Ansuchen-Formular im Reiter "Erklärungen" im Textfeld "Allgemeine Bemerkungen" vermerken. Eine Priorisierung kann berücksichtigt werden, ist jedoch nicht bindend.

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Welche Teile der Presseförderung können miteinbezogen werden?

Alle, die im vorangegangenen Kalenderjahr gewährt wurden. Die angegebenen Kennzahlen werden in Verhältnis gesetzt und einzeln bewertet.

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Wie erfolgt eine gemeinsame Einreichung von Projekten?

Die beteiligten Unternehmen bestätigen schriftlich, dass es sich um eine gemeinsame Einreichung eines Projekts handelt und laden eine Vereinbarung hoch. (Name/Anschrift der beteiligten Unternehmen, Bezugnahme auf das Projekt). Die beteiligten Unternehmen einigen sich, wer das Ansuchen im elektronischen Einreichportal (eRTR-Portal) stellt. Dieses Unternehmen ist in weiterer Folge Ansprechpartner über welchen die Förderabwicklung inkl. Auszahlung erfolgt. Bei der Eingabe des Förderansuchens sind alle projektbezogene Kosten einzutragen (unternehmensübergreifend).

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Wie wird das eingereichte Ansuchen geprüft? Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

Das Ansuchen ist vollständig, fristgerecht und amtssigniert im elektronischen Einreichportal (eRTR-Portal) zu stellen. Die RTR-GmbH prüft dieses auf Vollständigkeit bzw. Förderwürdigkeit. Förderentscheidungen werden unter Berücksichtigung der Förderziele und nach Stellungnahme des Fachbeirats durch die Geschäftsführung der RTR-GmbH des Fachbereichs Medien grundsätzlich innerhalb von drei Monaten getroffen.

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Das Unternehmen befindet sich in einer Umstrukturierung - wie ist das Organigramm in diesem Fall zu erstellen?

Erstellen Sie in diesem Fall das Organigramm nach aktuellem Stand (inkl. Datumsangabe) und weisen Sie weiters im Reiter "Erklärungen" (innerhalb des Ansuchen-Formulars) im Textfeld "Allgemeine Bemerkungen" nochmals darauf hin, dass sich das Unternehmen aktuell in einer Umstrukturierung befindet. Wir werden Sie gegebenenfalls um eine Aktualisierung ersuchen.

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Können Investitionskosten in vollem Ausmaß kalkuliert werden oder ist hier die Abschreibung heranzuziehen?

Für die, für das gegenständliche Projekt, geplanten Investitionskosten sind die Anschaffungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer aufzuteilen und aliquot zum Förderprojektzeitraum zu berechnen. Bei allen eingereichten Investitionskosten (ungeachtet der Höhe) ist der Upload eines AfA-Plans verpflichtend.

Berechnung anhand eines Beispiels:
   Anschaffungskosten: EUR 50.000,- betriebsgewöhnliche
   Nutzungsdauer: 4 Jahre (= 48 Monate)
   Förderprojektzeitraum: 01.06.2022 – 31.12.2023 (= 19 Monate)
   Berechnung: 50.000 / 48 x 19 = 19.791,67

=> Die förderbaren Investitionskosten für das eingereichte Projekt belaufen sich in diesem Beispiel auf EUR 19.791,67

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Umfassen die anzurechnenden Personalkosten nur die Journalisten, die am Projekt mitarbeiten oder auch die Angestellten in Produktion/IT, die mit diesem Projekt befasst sind?

Alle Personalkosten, die für die Umsetzung des Projekts notwendig sind, können als förderwürdig betrachtet werden.

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Wann darf ein Projekt starten?

Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen des Fonds zur Förderung der digitalen Transformation ist, dass der Anreizeffekt gegeben sein muss. Daher sind eingereichte Projekte nur dann förderwürdig, wenn der Projektzeitraum und die angegebenen Maßnahmen erst nach Stellung des Ansuchens beginnen (Kosten dürfen nicht vor dem Ansuchen entstehen, Kostenvoranschläge können eingeholt werden)

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Welche Inhalte muss der Digitalisierungsbericht enthalten und wann ist dieser zu übermitteln?

Ein Digitalisierungsbericht ist dem Ansuchen beizufügen und muss den aktuellen Stand, die Maßnahmen zur Erreichung des Förderziels und die Förderziele selbst thematisieren. Weiters ist alle sechs Monate gerechnet ab dem Datum der Förderzusage ein aktualisierter Digitalisierungsbericht zu übermitteln, um den Fortschritt der Digitalisierung und insbesondere auch die Verwendung der zur Vorauszahlung gewährten Mittel zur Verwirklichung des konkreten Projekts und der Förderziele darzustellen.

Nähere Informationen erhalten Sie auf dieser Seite.

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4. Auszahlung


Auszahlung Projektförderung

Im Rahmen der Projektförderung kann auf Ansuchen des Förderungswebers oder der Förderungswerberin eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der zuerkannten Förderung bei Vertragsabschluss zur Auszahlung gelangen. Die restlichen 50 % werden nach Prüfung des Endberichts ausbezahlt.

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Auszahlung Anreizförderung

Die Anreizförderung ist grundsätzlich bis spätestens 8 Wochen nach Zuerkennung auf das vom Förderungswerber angegebene Konto zur Auszahlung zu bringen.

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Kontakt

Förderung Digitale Transformation
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien

fonds-digitale-transformation@rtr.at

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