• Bereich
    Förderungen
  • Datum
    21.11.2022
  • Kategorie
    Richtlinien

Richtlinien über die Gewährung von Mitteln aus dem Fonds zur Förderung der digitalen Transformation (2023) - Wichtigste Änderungen auf einen Blick

Stand 15.11.2022

Diese Seite enthält die wichtigsten, inhaltlichen Änderungen der Richtlinien über die Gewährung von Mitteln aus dem Fonds zur Förderung der digitalen Transformation (2023) - im Überblick. Weiter zum Download am Seitenende.


4       Budget und Aufteilung der Mittel

(1)         Streichung: Für Fördervergaben im Jahr 2022 stehen EUR 54 Mio zur Verfügung


6 Persönliche Fördervoraussetzungen

(7)      Zum Nachweis des Nichtvorliegens der Gründe des § 33a Abs. 5 und 6 KOG muss ein Registerauszug der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vorgelegt werden.


7 Projektförderung

7.2 Förderprojekte zum Digital-Journalismus

(3)       Dabei können insbesondere die Kosten der Teilnahme von direkt angestellten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen an externen Ausbildungsprogrammen, welche von Ausbildungseinrichtungen oder Ausbildnern angeboten werden, welche über anerkannte Kompetenz auf dem Gebiet der Journalismusausbildung im Bereich Datenjournalismus und/oder Digitalisierung verfügen und Qualifikationen vermitteln, die auch auf andere Unternehmen übertragbar sind und durch die sich die journalistische Fachkompetenz deutlich verbessert, gefördert werden.


8 Förderbare Kosten

  • (1)Als förderbare Kosten im Bereich der Projektförderung können insbesondere folgende Positionen mit Bezug zum eingereichten Projekt eingereicht werden:
    1. Angemessene projektbezogene Forschungs-, und Entwicklungskosten
    2. Investitionskosten in Höhe des anzurechnenden Aufwandes für Abschreibung im Rahmen der Projektlaufzeit 
  • Als förderbare Kosten können auch Kosten, die durch zugekaufte Leistungen von einem mit dem Förderungswerber oder der Förderungswerberin im Unternehmensverbund direkt oder indirekt verbundenen Unternehmen anfallen, geltend gemacht werden, sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem angesuchten Projekt stehen.
  • Streichung: Bis zum Ausmaß von höchstens 75 % der Bemessungsgrundlage können als förderbare Kosten auch Kosten im Sinne der lit. a bis e geltend gemacht werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Projekt von einem mit dem Förderungswerber oder der Förderungswerberin im Unternehmensverbund direkt oder indirekt verbundenen Unternehmen getätigt wurden. Bemessungsgrundlage ist dabei die Summe an förderbaren, anerkannten Kosten.

9 Fördergrenzen, Berechnung von Förderungen

(11)       Klarstellung, dass es sich hier um die Ermittlung der verbreiteten Gesamtauflage handelt und bei der Berechnung die ePaper in Abzug zu bringen sind.


10 Zeitpunkt des Ansuchens und Förderzeitraum

(1)         Anpassung der Fristen

Streichung: (4) Bei Ansuchen, die für das Jahr 2022 zeitgerecht (vgl. Punkt 10 Abs. 1) eingebracht werden, kann die Laufzeit von Förderprojekten bis 31.11.2023 betragen.


13 Inhalt eines Förderansuchens

(2) Ein Förderansuchen hat insbesondere folgende Nachweise und Unterlagen zu enthalten, wobei die RTR-GmbH bis zur Genehmigung der Endabrechnung und des Endberichts ergänzende Unterlagen und Informationen einholen darf:

  1. Angaben zum Förderungswerber oder zur Förderungswerberin, samt aktuellem Firmenbuchauszug
  2. Ein vollständiges Organigramm, welches einen etwaigen Unternehmensverbund (im Sinne von § 244 UGB) komplett abbildet
  3. Erklärung, dass eine einjährige tatsächliche sowie regelmäßige Geschäftstätigkeit und eine positive Fortbestandsprognose des Unternehmens vorliegt (dies aufgrund realistischer Einschätzungen)
  4. Bestätigung eines Wirtschaftstreuhänders, dass es sich um kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Art 2 Z 18 AGVO, der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU (VO(EU) Nr. 651/2014 vom 17.Juni 2014) handelt, inklusive Formblatt.
  5. Nachweis der regelmäßigen Erfüllung von Abgaben- und Sozialversicherungspflichten
  6. Registerauszug der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
  7. die zur Berechnung der Anreizförderung notwendigen Unterlagen
  8. Aussagekräftige Projektbeschreibung
  9.  Angaben zum Projektzeitraum
  10. Digitalisierungsprojektbericht bei Ansuchen um Anreizförderung
  11. Kalkulation der Kosten des zu fördernden Projekts
  12. Finanzierungsplan über die Projektlaufzeit, welcher ausweist, mit welchen Mitteln das zu fördernde Projekt finanziert wird.
  13. Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres inklusive G+V, Lagebericht und Bestätigung des Wirtschaftstreuhänders.
  14. Investitionsplan und AfA-Plan
  15. Gegebenenfalls Forschungs- und Entwicklungsquote
  16. Angebote für eingereichte Kostenteile
  17. Gegebenenfalls Barrierefreiheit-Bericht iSd § 30b Abs. 3 AMD-G


14 Verbesserungsaufträge und Ergänzungen

Die Verbesserung hat binnen einer angemessenen Frist zu erfolgen.


21 Endbericht

(6)         Bei Investitionen ist das Anlagebuchblatt vorzulegen, aus welchem der Anschaffungszeitpunkt, die Abschreibungsbeträge und die Nutzungsdauer hervorgeht.

(12)       Streichung des Zusatzes der 75%-Grenze bei verbundenen Unternehmen.


35 Inkrafttreten

Die Richtlinien treten mit 22.11.2022 in Kraft und finden erstmals auf Förderansuchen zum 1. Einreichtermin 2023 Anwendung. Die Richtlinien sind gemäß § 33f Abs. 1 KOG jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Das Ergebnis der Evaluierung ist auf der Homepage der RTR-GmbH zu veröffentlichen.

 

 

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