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Publizistikförderung - Einreichung

Einreichung

Einreichfrist für Förderansuchen: 

Ausschließlich innerhalb der ersten 3 Monate eines jeden Jahres. Die Einreichfrist endet am 31. März 2024.
Für Onlineansuchen bedeutet dies 31.03.2024, 24 Uhr.

Auch Papieransuchen müssen spätestens am 31.03. in der RTR-GmbH einlangen.
Da der 31.03.2024 der Ostersonntag bzw. der 29.03.2024 der Karfreitag ist, müssen Papieransuchen bis spätestens Freitag den 29.03.2024 in der RTR-GmbH einlangen.
Das Frontoffice der RTR-GmbH ist am Karfreitag bis 13 Uhr geöffnet.





Stellen Sie sich also einen Förderansuchen:

Förderansuchen können seit dem Jahr 2021 über das von der RTR-GmbH zur Verfügung gestellte Online-Formular eingebracht werden. 
Die RTR-Benutzerkennung und die elektronische Signatur sind Voraussetzungen für die Online-Einreichung.

Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zu den neuen Online-Formularen steht Ihnen hier zum Download bereit .

Registrierung im eRTR-Portal - Die Benutzerkennung
Förderungswerber:innen werden eingeladen, bereits zu Beginn der Einreichfrist eine Benutzerkennung über die Email-Adresse foerderungen@rtr.at anzufordern und ihre Stammdaten zu erfassen.
Eingabe des Ansuchens im eRTR
Nachdem Sie eine Benutzerkennung erhalten haben sowie über eine elektronische Signatur verfügen, steigen Sie bitte ins eRTR-Portal ein. Hier können Sie Förderansuchen stellen, zwischenspeichern und verwalten. Infoboxen informieren Sie über die einzugebenden Daten.
Elektronische Signatur
Alle Informationen zum Erhalt, damit Ihr Förderansuchen rechtskräftige Gültigkeit erlangt.


Jetzt Anleitung zur Online-Einreichung downloaden (.pdf)


Weitere Informationen

  • Erläuterungen zum Ansuchen =>jetzt downloaden
  • Informationen zur Offenlegungspflicht:  gemäß §§ 24 und 25 Mediengesetz (MedienG)
  • Informationen zur Ablieferungspflicht: gemäß § 43 Mediengesetz (MedienG)
  • Beilagen:
    Zu jedem Ansuchen muss je ein Exemplar von vier verschiedenen Ausgaben des dem Ansuchen vorangegangenen Jahres sowie die erste Ausgabe des laufenden Jahres übermittelt werden und innerhalt der Einreichfrist bei der RTR-GmbH / KommAustria einlagen.

    Unter den vorgelegten Ausgaben müssen sich diejenigen befinden, die in der Offenlegung gemäß § 25 des Mediengesetzes 1981 abgedruckt wurden. Sollte im laufenden Jahr zum Zeitpunkt der Einreichung des Ansuchens noch keine Ausgabe der Zeitschrift erschienen sein, ist der voraussichtliche Erscheinungstermin im Formular anzugeben und das Heft umgehend (bis spätestens 30.8. des laufenden Jahres) nachzureichen.
  • Sollte es Ihnen NICHT möglich sein, das Ansuchen online zu stellen, können Sie hier das Formular zur Einreichung in Papierform (.doc) downloaden.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne per Mail

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