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Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation

Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation


Der „Fonds zur Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation“ ist mit EUR 75.000,- jährlich dotiert. Dieser Betrag kann einer anerkannten Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich der kommerziellen Kommunikation in Medien zuerkannt werden.


Fördervoraussetzungen:

Die Förderungsvoraussetzungen sind aus §32a und § 33 KOG und aus den von der KommAustria veröffentlichten Richtlinien ersichtlich. 

Einreichfrist:

Ansuchen können vom 1. Jänner bis 31. März eines jeden Jahres bei der KommAustria eingebracht werden. 

Einreichunterlagen:

  • Ansuchen
  • Vereinsstatuten und Mitgliederverzeichnis
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Vermögensverzeichnis
  • Tätigkeitsbericht

Auszahlung: Auszahlung

Die Auszahlung der Förderung erfolgt einmal jährlich.

Entscheidung:

Die Entscheidung über die Zuteilung der Fördermittel trifft die KommAustria.

Richtlinien:
zu den Richtlinien

Kontakt

Mag. Erich König
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 158
Fax: +43 (0) 1 58058 - 9158

erich.koenig@rtr.at

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