• Bereich
    Selbstkontrolleinrichtungen
  • Datum
    17.09.2021
  • Kategorie
    Richtlinien

Förderung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger

Mit 1. Jänner 2021 wurde die Möglichkeit der Förderung einer Selbstkontrolleinrichtung zum Schutz Minderjähriger geschaffen. Der entsprechende Fonds ist mit EUR 75.000,- jährlich dotiert. Dieser Betrag kann einer repräsentativen Einrichtung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger zuerkannt werden.

Fördervoraussetzungen:

Die Förderungsvoraussetzungen sind aus den von der KommAustria veröffentlichten Richtlinien ersichtlich. (siehe Download)

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

Ich stimme der Verarbeitung meiner hier angegebenen E-Mail-Adresse laut den Bestimmungen zum Datenschutz ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.