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Förderung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger

Förderung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger


Mit 1. Jänner 2021 wurde die Möglichkeit der Förderung einer Selbstkontrolleinrichtung zum Schutz Minderjähriger geschaffen. Der entsprechende Fonds ist mit EUR 75.000,- jährlich dotiert. Dieser Betrag kann einer repräsentativen Einrichtung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger, gemäß KommAustria-Gesetz (KOG), zuerkannt werden.


Einreichtermine

Förderzeitraum ist ein Kalenderjahr. Der für die Förderung maßgebliche Zeitraum liegt vor dem jeweiligen Einreichtermin. Förderansuchen können einmal jährlich bis spätestens 31. März für das abgelaufene Kalenderjahr gestellt werden.

Davon abweichend können aus Gründen des Initialaufwands und der Sicherung der Liquidität für Einrichtungen der Selbstkontrolle Förderansuchen zweimal jährlich für die folgenden Kalenderjahre gestellt werden:

  • für den Förderzeitraum 2021 bis 15. Oktober 2021 sowie bis 31. Jänner 2022
  • für den Förderzeitraum 2022 bis 15. Juli 2022 sowie bis 31. März 2023


zu den Richtlinien

Kontakt

Mag. Erich König
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 158
Fax: +43 (0) 1 58058 - 9158

erich.koenig@rtr.at

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