Mit 1. Jänner 2021 wurde die Möglichkeit der Förderung einer Selbstkontrolleinrichtung zum Schutz Minderjähriger geschaffen. Der entsprechende Fonds ist mit EUR 75.000,- jährlich dotiert. Dieser Betrag kann einer repräsentativen Einrichtung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger, gemäß KommAustria-Gesetz (KOG), zuerkannt werden.
Förderzeitraum ist ein Kalenderjahr. Der für die Förderung maßgebliche Zeitraum liegt vor dem jeweiligen Einreichtermin. Förderansuchen können einmal jährlich bis spätestens 31. März für das abgelaufene Kalenderjahr gestellt werden.
Davon abweichend können aus Gründen des Initialaufwands und der Sicherung der Liquidität für Einrichtungen der Selbstkontrolle Förderansuchen zweimal jährlich für die folgenden Kalenderjahre gestellt werden:
Mag. Erich König
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