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Programmänderung bei einem digitalen Programm

Anzeige der Änderung bei einem digitalen Programm

Bei zugelassenen digitalen Rundfunkprogrammen (Hörfunk oder Fernsehen), das über Satellit oder Terrestrik gesendet werden, benötigen Sie für wesentliche Programmänderungen eine Genehmigung. 

Die wesentliche Änderung eines digitalen Programms, das über eine Zulassung verfügt (Satellitenrundfunk oder digitale terrestrische Programme) in Bezug auf Programmdauer, Programmgattung, Anzahl und zeitlicher Umfang von Fensterprogrammen im Vorhinein anzuzeigen. Von der Behörde sind die Änderungen aufgrund der Anzeige des Rundfunkveranstaltenden und nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen zu genehmigen. 

Die Informationen betreffen gleichermaßen Fälle im Bereich des digitalen Hörfunk wie auch des digitalen Fernsehens, sowohl über Satellit als auch über Terrestrik. Sie gelten auch für Zulassungsinhaber von Fenster- und von Rahmenprogrammen. 

Für die programmlichen Änderungen bei einen UKW-Programmen siehe hier.  

Weitere Informationen: