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Informationen für Betreiber von Video-Abrufdiensten

Hallo Influencer, YouTube-Star, Channel Creator oder auch Zeitungsverleger mit Online-Videoangebot!

Sie betreiben einen YouTube-Channel? Ein ähnliches Angebot auf einer anderen Social-Media-Plattform? Einen Streaming-Dienst? Oder einen anderen Video-Abrufdienst? Dann kann es sein, dass Ihr Internet-Service bei der Medienregulierungsbehörde KommAustria angemeldet bzw. "angezeigt" werden muss!

Echt jetzt? Echt jetzt! Wenn Sie regelmäßig neue Videos anbieten und wenn genau das der Hauptzweck Ihres Angebotes im Internet ist und wenn Sie daraus Einkünfte erzielen, dann liegt es schon ziemlich nahe, dass die Anzeigepflicht dem Gesetz entsprechend auch für Sie gilt. Das ist übrigens nicht nur für Anbieter relevant, die auf einer großen Video-Plattform einen Kanal betreiben. Auch wer eine eigene Website betreibt und darauf eine oder mehrere Seiten veröffentlicht, deren Hauptzweck das Angebot bzw. der Abruf von Videos ist, dessen Angebot könnte anzeigepflichtig sein.

Natürlich gibt es objektive Kriterien, anhand derer man die Anzeigepflicht eines Video-Angebotes im Internet feststellen kann. Und die Anzeige selbst ist keine "rocket science". All das wird hier erklärt. Und wenn Sie sich doch noch unsicher sind, können Sie die KommAustria auch bitten festzustellen, ob Ihr Angebot angemeldet werden muss. Wir helfen gern. Aber Sie müssen versprechen, dass Sie es mit den hier angebotenen Informationen versucht haben! Danke.  

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema der Video-on-Demand-Dienste

Muss ich anzeigen?

Anzeige – Was muss ich tun?

Angezeigt – Was heißt das jetzt?

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