Themenbild Services der RTR Medien

Probleme mit Netzbetreibern 

Streit- und Beschwerdefälle zwischen Nutzern/-innen, Anbietern/-innen von Kommunikationsnetzen und -diensten und Interessensvertretungen können – wenn es die Übertragung von Rundfunk betrifft – der Regulierungsbehörde KommAustria vorgelegt werden (§ 205 TKG iVm § 199 TKG 2021).

Die KommAustria hat damit die Schlichtungsstelle der RTR-GmbH betraut, die diese Aufgabe auch für alle anderen Kommunikationsnetze und -dienste wahrnimmt.

Bitte beachten Sie, dass solche Streitfälle mit Netzanbietern/-innen oder Diensteanbietern/-innen lediglich die Rundfunkübertragung betreffen können (z.B. Kabelnetzanbietern/-innen hinsichtlich des Fernseh- und Radioangebots oder Anbieter/-innen von PayTV-Abos). Beschwerden über die (inhaltliche) Qualität von Rundfunkprogrammen und audiovisuellen Mediendiensten können von der Schlichtungsstelle nicht entgegengenommen werden.

Ausführliche Informationen zum Schlichtungsverfahren erhalten Sie im Bereich Schlichtungsstelle.