Im Vergleich zur Verbreitung von Radioprogrammen über Antenne, Satellit oder Kabel stellt diese Verbreitungsart keine Rundfunkübertragung dar – es werden die Inhalte nicht zeitgleich an eine unbegrenzte Anzahl an Hörer ausgestrahlt, sondern die Nutzer rufen die Inhalte individuell ab.
Diese Art der Übertragung unterliegt in Österreich keiner rundfunkrechtlichen Bewilligung.
Bitte beachten Sie, dass unter Umständen andere rechtliche Verpflichtungen außerhalb des Rundfunkrechts bestehen können.
RUNDFUNK UND TELEKOM
REGULIERUNGS-GMBH
A-1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79
Tel.: +43 1 58058-0