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Sonstiger Kommunikationsdienst

Anzeige eines sonstigen Kommunikationsdienstes 

Sie erhalten hier Informationen für die Anzeige von Kommunikationsdiensten, die der Verbreitung von Rundfunk oder Rundfunkzusatzdiensten dienen, öffentlich angeboten werden und weder in die Kategorie "leitungsgebundene Netze" noch in die Kategorie "Funknetze" fallen. 

Anbieter/-in ist ein Unternehmen, das einen Kommunikationsdienst öffentlich anbietet. Kommunikationsdienste sind Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, wie Übertragungsdienste, die für die Maschine-Maschine-Kommunikation und für den Rundfunk genutzt werden.

Zu solchen Kommunikationsdiensten zählen typischerweise die entgeltliche Bereitstellung einer Zugangsberechtigung zu einem aus Radio- und Fernsehprogrammen bestehenden Programmpaket („Programmaggregator“). Ihre Anzeige gilt auch als Anzeige nach § 9 Abs. 5 AMD-G (vgl. auch die Informationen zum Programmaggregator). 

Wenn Sie eine Anzeige als Programmaggregator durchführen wollen, finden Sie die entsprechenden Informationen hier.