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Abrufdienste

Anzeige eines neuen Abrufdienstes

Sie erhalten hier Informationen für die Anzeige von audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf (Abrufdiensten) bei der KommAustria. Hierzu können neben Mediatheken insbesondere Video-Kanäle auf Social-Media-Plattformen zählen, aber auch digitale Videosammlungen auf Webseiten. 

Ein Abrufdienst liegt dann vor, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind: 

  • Der Dienst muss in der Regel gegen Entgelt erbracht werden. 
  • Sie müssen die wirksame Kontrolle über die Inhalte des Dienstes haben, also redaktionell verantwortlich sein. 
  • Es muss sich um ein eigenständiges Video-Angebot handeln.
  • Die Inhalte des Dienstes müssen zur Information, Unterhaltung oder Bildung  dienen.
  • Sie müssen den Dienst über ein elektronisches Kommunikationsnetz (z.B. das Internet) anbieten. 
  • Der Dienst muss an die Allgemeinheit gerichtet sein. 
  • Der Dienst muss vom Nutzenden individuell und zu einem von diesem gewählten Zeitpunkt abrufbar sein.