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FAQ zur Markterhebung

Übersicht

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Fachbereich Medien (RTR-GmbH), hat im Auftrag der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) die für die Vollziehung von Bestimmungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) erforderlichen Marktdaten zu erheben. Hierzu hat die RTR-GmbH jährlich die Erhebung von Reichweiten (Marktanteilen), Versorgungsgraden und Nutzer- und Zuschauerzahlen durchzuführen. Die Daten müssen in Form eines Marktberichtes veröffentlicht werden.

Der österreichischen Rechtshoheit unterliegende Mediendiensteanbieter und Video-Sharing-Plattform-Anbieter sind verpflichtet, diese Daten bekanntzugeben (§ 65 AMD-G).

Daneben benötigt die KommAustria für die Beurteilung, ob ein Anbieter den Bestimmungen des AMD-G im Hinblick auf europäische Werke (§ 40 AMD-G), Barrierefreiheit (§ 30b AMD-G) sowie Medienkonzentration (§ 11 AMD-G bzw. § 9 PrR-G) unterliegt, aktuelle Angaben von den Anbietern. Sie müssen für jeden Dienst, der bei der KommAustria angezeigt oder zugelassen ist ein gesondertes Formular ausfüllen. Darüber hinaus kann die RTR-GmbH auf Basis des § 20 KOG im Rahmen von Analysen zu Angelegenheiten, die in Zusammenhang mit den von der KommAustria zu erfüllenden Aufgaben stehen, Daten erheben, insbesondere auch zu Marktverhältnissen.

Sie werden darauf hingewiesen, dass gemäß § 65 AMD-G eine Verpflichtung zur Offenlegung der dort genannten Daten besteht. 

Einleitende Bemerkungen


Angaben zum Anbieter

Datenerhebung – Fernsehprogramm / lineare audiovisuelle Mediendienste

Datenerhebung – Hörfunkprogramm

Datenerhebung – Abrufdienste / nicht-lineare audiovisuelle Mediendienste

Datenerhebung – Video-Sharing-Plattformen

Datenerhebung – Kabelnetze