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Förderung der Barrierefreiheit

Medien sollen für alle Menschen zugänglich sein. 

Die Zugänglichkeit von Inhalten audiovisueller Medien für Menschen mit Beeinträchtigungen zu stärken ist ein wichtiges Anliegen des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes.  Dies ist auch eine wesentliche Anforderung im Zusammenhang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als auch mit der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates.

 Die Mediendiensteanbieter/-innen sollen sich demnach aktiv darum bemühen, ihre Inhalte für Menschen mit Beeinträchtigungen, insbesondere für Menschen mit Seh- oder Hörstörungen sowie Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen, zugänglich zu machen. Die Zugänglichmachung von Inhalten soll durch einen schrittweisen und fortlaufenden Prozess erfüllt werden, der auf Basis einer jährlichen Steigerung zu immer mehr barrierefreien Inhalte führen soll. Praktische und unvermeidbare Einschränkungen, die beispielsweise im Fall von live übertragenen Sendungen oder Veranstaltungen eine vollständige Barrierefreiheit verhindern könnten, können dabei jedoch entsprechend berücksichtigt werden. Als Instrument dieser Umsetzung sieht das Audiovisuellen Mediendienste-Gesetz die Erstellung von Aktionsplänen durch die Mediendiensteanbieter/-innen vor.