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Verbraucherbehördenkooperation

Im internationalen Umfeld ist die KommAustria im Rahmen der europäischen Verbraucherbehördenkooperation die im Medienbereich zuständig Verbraucherschutzbehörde. 

Das europäische Verbraucherrecht sieht für unterschiedliche Verbraucherthemen mit der Verbraucherbehördenkooperation ein Netz zuständiger Durchsetzungsbehörden in der gesamten Europäischen Union vor.  

Die Aufsicht der KommAustria umfasst nur die österreichischen Medienanbieter/-innen. Gerade im Bereich der Nutzung von Videoangeboten kann jedoch ein Verbraucher/eine Verbraucherin aus Österreich sehr schnell auch internationale Angebote nutzen (und auch umgekehrt ein Nutzer/eine Nutzerin aus dem Ausland). Bei grenzüberschreitenden Verstößen können sich Unternehmen gerade im digitalen Umfeld der Durchsetzung entziehen, indem sie ihren Standort innerhalb der Union wechseln. Die dadurch entstehenden Wettbewerbsverzerrung gegenüber gesetzestreuen Unternehmer schädigt unmittelbar auch die Verbraucher/-innen und untergräbt das Vertrauen der Verbraucher/-innen in grenzüberschreitende Mediennutzung und den Binnenmarkt. 

Zur Durchsetzung von innergemeinschaftlichen (grenzüberschreitenden) Verstößen gegen gewisse maßgebliche Verbraucherschutzvorschriften - im Medienbereich die Vorschriften zur kommerziellen Kommunikation - ist daher ein verbraucherbehördliches Netzwerk, eingerichtet worden, um schädigende Praktiken aufzugreifen und abzustellen. Im Medienbereich ist hier die KommAustria zuständige Behörde, die dabei im Wege der Amtshilfe mittels Durchsetzungsersuchen, Informationsersuchen, Warnmeldungen mit anderen europäischen Behörden vernetzt ist. Damit wird eine wirksame und effiziente Zusammenarbeit bei der Durchsetzung zwischen den zuständigen Durchsetzungsbehörden ermöglicht, um gemeinschaftsweite Verstöße zu erkennen, Ermittlungen dazu zu führen und ihre Einstellung oder Untersagung anzuordnen.

Die wirksame Koordinierung zwischen verschiedenen zuständigen Behörden, die an diesem Netz teilnehmen, sowie weiteren Behörden auf Ebene der Mitgliedstaaten übernimmt die zentralen Verbindungsstelle, in Österreich das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Nicht Gegenstand dieses Instrumentes ist die Durchsetzung der Leistungsansprüche einzelner Verbraucher/-innen gegenüber den Unternehmen.

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