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Europäische Kommission

Mit dem weiten Bereich der Medienpolitik befassen sich innerhalb der Europäische Kommission mehrere Generaldirektionen, je nachdem, ob die primär kulturellen Aspekte des Rundfunks, ob Rundfunk als Übermittlung von Informationen über elektronische Kommunikationsnetze oder ob Rundfunkveranstalter als im Wettbewerb agierende Unternehmer betroffen sind. Jede dieser Gemeinschaftspolitiken prägt maßgeblich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Rundfunk in den Mitgliedstaaten.  

Der Politikbereich "Audiovisuelle Medien" wird gemeinsam mit dem Bereich "Informationsgesellschaft" in der insofern konvergenten Generaldirektion "Informationsgesellschaft und Medien" wahrgenommen, die rundfunkrelevanten Wettbewerbsregelungen werden von der Generaldirektion Wettbewerb vollzogen. 

Audiovisuelle Medien:

Im Rahmen des Bereichs "Audiovisuelle Medien" wird verstärktes Augenmerk auf die sozialen und kulturellen Aspekte des Fernsehens, als dem wichtigsten Informations- und Unterhaltungsträger in Europa gelegt. Der Vertrag über die Europäische Union geht insofern konkret auf den Mediensektor ein, als die Gemeinschaft die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördern und deren Tätigkeit auf dem Feld des künstlerischen und literarischen Schaffens, einschließlich des audiovisuellen Bereichs, fördern soll. 

Informationsgesellschaft:

In diesem Politikbereich wird das Rundfunkwesen insofern mitgestaltet, als in zunehmendem Maße die verschiedenen Medien miteinander verschmelzen. Mit dem Richtlinienpaket über elektronische Kommunikationsnetze werden sowohl Telekommunikations- als auch Rundfunkinfrastruktur geregelt.

Wettbewerb:

Im Rahmen der Kompetenzen der Europäischen Kommission zur Sicherung des ökonomischen Wettbewerbs innerhalb des EG-Binnenmarktes übt die Kommission auch Aufsichtsrechte über die audiovisuellen Medien aus.

Beihilfen:

Darüber hinaus sind insbesondere die gemeinschaftsrechtlichen Regeln über elektronische Kommunikationsnetze sowie das Wettbewerbs- und Beihilfenrecht der Europäischen Union von Bedeutung für den Rundfunkmarkt. Das Beihilfenrecht ist unter anderem für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschlägig.

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