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Hilfe zur Beantragung von Routingnummern in den Bereichen 86, 87 und 89

Mit diesem Formular können Sie Routingnummern in den oben angeführten Bereichen beantragen.
Nummernstruktur:

BereichskennzahlBetreiberkennzahlopt. Folgeziffer(n)Anmerkung
8600xn...Netzinterne Anwendungen
86abxn...Routing nach Portier-Look Up
87abxn...Routing vor Portier-Look Up
890xn...Reserviert für zukünftige Anwendungen
891xn...Netzinternes Routing
89abx1, x2...a=2 bis 6 oder 8
x1=0; Routing von öff. Kurzrufnummern
89abx1, x2...a=2 bis 6 oder 8
x1=1...5; Diensteroutingnummern
897bcx1, x2...x1=0; Routing von öff. Kurzrufnummern
897bcx1, x2...x1=1...5; Diensteroutingnummern

Antragsberechtigt sind Kommunikationsnetzbetreiber, die einen entsprechenden Dienst gemäß § 6 TKG 2021 bei der RTR-GmbH angezeigt haben.
Kommunikationsnetzbetreibern,

  • die den Import von Rufnummern (ausgenommen mobilen Rufnummern) planen, wird eine Betreiberkennzahl im Bereich 86;
  • auf welche die Nummernübertragungsverordnung 2022 (NÜV 2022) Anwendung findet, werden maximal zwei Betreiberkennzahlen im Bereich 86;
  • die planen, in Zusammenhang mit der mobilen Rufnummernportierung Dienste Dritten anzubieten, welche die direkte Terminierung von Verkehr zu portierten mobilen Rufnummern einschließen, werden maximal zwei Betreiberkennzahlen im Bereich 87 zugeteilt.


Weiters wird maximal eine zwei- oder dreistellige Betreiberkennzahl im Bereich 89 an einen Kommunikationsnetzbetreiber zugeteilt.

Weitere Informationen finden Sie unter