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Rufnummernbeantragung

(Text noch schön machen UW) Die RTR-GmbH teilt Rufnummern auf Antrag sowohl an Kommunkationsdienste/-netzbetreiber als auch an Endnutzer per Bescheid zu. Welche Rufnummern beantragt werden bzw. welche Zuteilungsvoraussetzungen gegeben sein müssen ist un den folgenden Links abrufbar. Endnutzer sind Personen, die selber keine Kommunkationsdienst mit den zugeteilten Rufnummern anbieten.

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