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Erhöhte Förderung

Erhöhte Förderung


Die Richtlinien in der aktuellen Fassung bilden die rechtliche Grundlage für die vom FERNSEHFONDS AUSTRIA zu vergebenden Förderungen.

Die Förderpraxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Anzahl der Förderansuchen auf erhöhte Förderung deutlich zugenommen hat. Diese Entwicklung ist auch insofern problematisch, als jedes Jahr nicht weniger Ansuchen beim FERNSEHFONDS AUSTRIA eingereicht werden, sondern tendenziell mehr. Wenn jedes Jahr mehr Ansuchen mit höheren Förderungen genehmigt würden, bedeutet dies bei einer gleichbleibenden Fördersumme über das ganze Jahr, dass letztlich doch wieder eine geringere Anzahl an Ansuchen ihre angesuchte Fördersumme erhalten.

Somit erklären wir dezidiert, dass es sich bei der Bestimmung gemäß 7.1 (2) der Richtlinien um eine Ausnahmebestimmung handelt, die anhand der festgelegten Kriterien einen Ermessenspielraum einräumt und in erhöhtem Ausmaß immer eine Einzelfallprüfung des konkreten Projektes im jeweiligen Einreichtermin („Beauty Contest“) erfordert.

Um größtmögliche Planungssicherheit zu erreichen, ist es daher grundsätzlich ratsam, mit den im Regelfall zu gewährenden  20% der Herstellungskosten zu kalkulieren; dies vor dem Hintergrund der Zielsetzung der Förderung sowie dem gesetzlichen Auftrag, den Medienstandort zu stärken und insbesondere unter Berücksichtigung der exemplarisch in Gesetz und Richtlinien genannten Voraussetzungen (besondere österreichische kulturelle Identität, herausragender Beschäftigungseffekt, innovative Strategien in der Herstellung und Verwertung und gesicherte nationale/internationale Verwertung, sowie die zu erwartende weitüberschnittliche österreichische Wertschöpfung).

Der FERNSEHFONDS AUSTRIA stellt daher an dieser Stelle Informationen bereit, die es Förderwerber erleichtern, eine realistische Einschätzung ihrer Produktionen im Rahmen der Förderkriterien und der damit verbundenen Möglichkeit, eine erhöhte Förderung zu erreichen, vorzunehmen.

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

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