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FERNSEHFONDS AUSTRIA - Logos

Logos für Screen und Print


Der Förderwerber hat sich gemäß Richtlinien zu verpflichten, im Vor- oder Abspann von geförderten Produktionen auf die Förderung durch den FERNSEHFONDS AUSTRIA hinzuweisen. Die Verwendung dieser Logos darf nur auf Basis eines rechtsgültig unterfertigten und in Kraft getretenen Fördervertrages und nur für die in den Richtlinien beschriebenen Zwecke erfolgen.

Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Verwendung des Fernsehfonds Austria Logos.


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