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Förderung der Selbstkontrolle im Print- und Online-Bereich

Förderung der Selbstkontrolle im Print- und Online-Bereich

Ziel der Förderung ist die Gewährleistung der Unabhängigkeit dieser Einrichtung und die Sicherstellung der Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben sowie einer wirksamen Durchsetzung ihrer Entscheidungen und Beschlüsse.

Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss zur Deckung der bei der Erfüllung der Aufgaben anfallenden Kosten. Die Förderung der Selbstkontrolle im Print- und Online-Bereich ist mit einem Betrag in der Höhe von EUR 230.000,- jährlich dotiert

Fördervoraussetzungen:

Die Fördervoraussetzungen sind aus § 14  Qualitäts-Journalismus-Förderungsgesetz (QJF-G) und den  Richtlinien ersichtlich.

Einreichfrist:

Ansuchen können  innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Jahres  bei der KommAustria eingebracht werden. Die Einreichfrist endet am 31. März 2024.

Einreichunterlagen:

  • Ansuchen
  • Vereinsstatuten und Mitgliederverzeichnis
  • Aufstellung der im laufenden Jahr anfallenden Kosten samt Erläuterungen und einem Ausblick auf zu erwartende Ausgaben
  • Organisations- und Personalplan
  • Übersicht über ein allfälliges Vermögen und allfällige Schulden

Auszahlung: Auszahlung

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in einem Betrag bis spätestens Ende Mai.


Entscheidung:

Die Entscheidung über die Zuteilung der Fördermittel trifft die KommAustria nach Einholung einer Stellungnahme des Fachbeirats . Die Daten liegen in elektronisch weiterverarbeitbaren Formaten (csv, xml, json) bzw. vor. zum Abruf über eine Schnittstelle als  Open Data zur Verfügung.

Kontakt

Mag. Erich König
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 158
Fax: +43 (0) 1 58058 - 9158

erich.koenig@rtr.at

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