• Bereich
    Presseförderung
  • Datum
    01.12.2020
  • Kategorie
    Sonstiges

Ergebnis: Vertriebsförderung für Tageszeitungen 

gemäß dem Abschnitt II PresseFG 2004 im Jahr 2020


Für die Vertriebsförderung für Tageszeitungen standen im Jahr 2020 Budgetmittel in der Höhe von 5.244.750,- Euro zur Verfügung (vgl. § 17 Abs. 8a PresseFG 2004). 

Zwölf Ansuchen um Förderung einer Tageszeitung gemäß dem Abschnitt II des Presseförderungsgesetzes 2004 (Vertriebsförderung) wurden eingebracht.

Elf Ansuchen konnte die KommAustria positiv erledigen, ein Ansuchen musste mangels Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen des Abschnitts I des Presseförderungsgesetzes 2004 abgelehnt werden.

Die ersten Teilbeträge wurden Mitte Juni 2020 ausgezahlt, die Auszahlung der zweiten Teilbeträge erfolgte im November 2020.