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Aktuelle Aktivitäten

Telekom-Netzsicherheitsverordnung 2020

Die RTR-GmbH hat im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus sowie dem Bundesminister für Inneres eine Telekom-Netzsicherheitsverordnung (TK-NSiV 2020) über Verpflichtungen von Betreibern elektronischer Kommunikationsnetze und Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste im Zusammenhang mit Mindestsicherheitsmaßnahmen unter Berücksichtigung von 5G-Netzen sowie mit Informationspflichten bei Sicherheitsvorfällen erlassen.

Mit dieser Verordnung werden nähere Bestimmungen zur Gewährleistung der Netzsicherheit im Telekommunikationsbereich festgelegt. Gleichzeitig wird ein Großteil des EU-Maßnahmenkatalogs zur Erhöhung der Cybersicherheit in 5G-Netzen umgesetzt. 

Eingabeformular für Mitteilungen gem. § 44 Abs 5 TKG 2021

Die Regulierungsbehörde hat das Formular für Mitteilungen gem. § 44 Abs 5 TKG 2021 überarbeitet und den Prozess zur Abgabe von derartigen Mitteilungen vereinfacht. Mitteilungen gem. § 44 Abs 5 TKG 2021 sind vorzugsweise über das e-Government-Portal der RTR-GmbH abzugeben.

TK-Branchenrisikoanalyse 2023

Die Regulierungsbehörde führt auf Basis der Österreichischen Cybersicherheitsstrategie (ÖSCS) und des Österreichischen Programms zum Schutz kritischer Infrastruktur (APCIP) zur Zeit erneut eine Risikoanalyse für den Telekommunikationssektor durch. Dies ist erforderlich, damit die Aktualität der identifizierten Risiken sowie der abgeleiteten Maßnahmenempfehlungen gewährleistet bleibt und ein hohes Schutzniveau erhalten wird.

Gemeinsame Aktivitäten von TK- und Energiesektor

Ausgehend von den Branchenrisikoanalysen im Energiebereich und im TK-Bereich haben die beiden Sektoren auf Initiative der beiden Regulierungsbehörden e-Control Austria und RTR-GmbH bereits vor einigen Jahren einen institutionalisierten Austausch zu Fragen der Cybersicherheit aufgenommen. Zweimal jährlich treffen sich Branchenvertreter:innen um Herausforderungen in den jeweiligen Bereichen zu diskutieren und insbesondere gemeinsame Risken, gegenseitige Abhängigkeiten und Kaskadeneffekte zu beleuchten.

Aktivitäten im Rahmen von BEREC

Die Empfehlung der Europäischen Kommission zur Sicherheit von 5G-Netzen vom März 2019 veranlasste BEREC zur Einberufung einer Arbeitsgruppe, die sich seither intensiv mit Aspekten der 5G-Cybersicherheit auseinandersetzt. Die Regulierungsbehörde ist aktives Mitglied dieser Arbeitsgruppe und bringt Expertise aus den nationalen Schwerpunktthemen 5G und Cybersicherheit in die Arbeit ein.

Im Jahr 2023 wird die BEREC Arbeitsgruppe zur Cybersicherheit auch weiterhin die Implementierung der Toolbox der NIS-Kooperationsgruppe begleiten und von einem regulatorischen Blickwinkel beleuchten.