2600 MHz (2010) Hinweis auf Verbot von Absprachen

Regulierungsbehörde weist auf Verbot von Absprachen bei Vergabe von 2,6 GHz-Frequenzen hin

Im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren betreffend die Vergabe von Frequenzen aus dem Frequenzbereich 2,6 GHz (F 4/08)  weist die Regulierungsbehörde darauf hin, dass die Ausschreibungsunterlage, welche am 21. April 2010 veröffentlicht wurde, u.a. in Punkt 1.3. detaillierte und strengere Bestimmungen betreffend den Tatbestand des kollusiven Verhaltens enthält. Darunter fallen insbesondere folgende Handlungen:

  • Zusammenwirken von Antragstellern mit dem Ziel, den Verlauf oder das Ergebnis der Auktion zu beeinflussen;
  • öffentliche Bekanntgabe der Teilnahme an der Auktion;
  • Bekanntgabe von Geboten und Bietstrategien.

Diese Bestimmungen gelten auch bereits im Vorfeld des Versteigerungsverfahrens. Entsprechendes Verhalten kann in letzter Konsequenz zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.