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(0)800, (0)810, (0)820, (0)821, (0)828 Teilnehmernummern im Bereich für Dienste mit geregelter Entgeltobergrenze

Nationale Rufnummern für Dienste mit geregelter Entgeltobergrenze mit den Bereichskennzahlen 800, 810, 820, 821 und 828 dienen der Adressierung von Diensten, deren Entgeltobergrenze wie folgt festgelegt wird:

  • Für Dienste im Bereich (0)800 darf dem Teilnehmer kein Entgelt verrechnet werden. 
  • Für Dienste im Bereich (0)810 darf dem Teilnehmer ein Entgelt von maximal EUR 0,10 pro Minute oder pro Event verrechnet werden. 
  • Für Dienste im Bereich (0)820 darf dem Teilnehmer ein Entgelt von maximal EUR 0,20 pro Minute oder pro Event verrechnet werden. 
  • Für Dienste im Bereich (0)821 darf dem Teilnehmer ein Entgelt von maximal EUR 0,20 pro Event verrechnet werden. 
  • Für Nachrichtendienste im Bereich (0)828 entspricht das zulässige Entgelt dem jeweils niedrigsten Entgelt für eine Nachricht in ein anderes Kommunikationsnetz gemäß jenem Entgeltmodell, das für den Rufenden zur Anwendung kommt.

Um die Einrichtungskosten zu minimieren wurden bestimmte Bereiche mit unterschiedlichen Tarifen voreingerichtet. Welche Rufnummern davon betroffen sind und mit welchem Tarif diese Einrichtung erfolgte, ist unter folgendem Link verfügbar:

Rufnummern im Bereich für Dienste mit geregelter Entgeltobergrenze bestehen aus einer dreistelligen Bereichskennzahl und einer fünf- oder sechsstelligen Teilnehmernummer, Folgeziffern hinter der Teilnehmernummer sind unter Auflagen zulässig.

Die speziell für diesen Rufnummernbereich relevanten Bestimmungen finden sich insbesondere in den §§ 80 bis 85 der KEM-V 2009.

Am Ende der Seite stehen die entsprechechenden Antragsformulare zum Download bereit. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Rufnummernanträge nach erfolgter Erstanmeldung über das eRTR Web-Interface zu beantragen.