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Übersicht Netzneutralitätsberichte

Jährlich werden von den nationalen Regulierungsbehörden nationale Berichte zur Netzneutralität veröffentlicht. Die Verpflichtung zur Erstellung der Berichte ergibt sich aus Art 5 (1) der Netzneutralitätsverordnung.

Berichte der RTR-GmbH:


Die nationalen Berichte der anderen EU-Mitgliedsstaaten können auf der Webseite der Europäischen Kommission abgerufen werden:


Darüber hinaus veröffentlicht BEREC einen jährlichen Bericht, der einen europaweiten Überblick bietet.


Gemäß Art 9 der Netzneutralitätsverordnung hat die Europäische Kommission die Bestimmungen der Verordnung zu überprüfen und hat am 30.04.2019 dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorzulegen.