1.1 Die Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarkts

1.1.1 Die Rolle von KommAustria und RTR-GmbH

Die Rolle der KommAustria und der RTR-GmbH, Fachbereich Rundfunk, im Prozess der Etablierung eines dualen Rundfunksystems in Österreich lässt sich am besten verstehen, wenn man sich die grundlegenden Problembereiche einer Öffnung von Medienmärkten vor Augen führt, in denen bislang das Programmangebot von einer öffentlich-rechtlich strukturierten Rundfunkanstalt dominiert wurde. Der Österreichische Rundfunk (ORF) sah sich vor dem Jahre 1995 weder im Hörfunk- noch im Fernsehbereich einem innerösterreichischen Wettbewerb ausgesetzt. Erst ab September 1995 etablierten sich in zwei österreichischen Bundesländern private Hörfunkveranstalter, mit April 1998 nahmen zahlreiche weitere Privatradios praktisch österreichweit ihren Sendebetrieb auf. Damit war der Wettbewerb im Bereich Hörfunk eröffnet, die Etablierung eines dualen Rundfunksystems aber noch lange nicht abgeschlossen. Für den Start von bundesweitem und nicht-bundesweitem Privat-TV schaffte erst das Privatfernsehgesetz (PrTV-G), das am 01.08.2001 in Kraft trat, die Grundlage. Im Berichtszeitraum des Rumpfgeschäftsjahres 2001 wurde die diesbezügliche Ausschreibung vorgenommen und das Verfahren zur Vergabe einer bundesweiten Privat-TV-Zulassung eingeleitet.

Die Öffnung eines Medienmarktes mit monopolistischen Strukturen bedarf einer Institution, die sicherstellt, dass einerseits die Erteilung von Zulassungen für die Veranstaltung von Rundfunk in einer Weise erfolgt, die den störungsfreien Betrieb dieser Programme im Sendegebiet ermöglicht, und andererseits für alle (privaten) Programmveranstalter die Rechtsaufsicht wahrgenommen wird. Eine nicht zu unterschätzende Rolle nimmt dabei die Erteilung von Bewilligungen zum Betrieb der für die Veranstaltung von Rundfunk notwendigen technischen Einrichtungen ein.

KommAustria und RTR-GmbH (Fachbereich Rundfunk) haben den Auftrag, durch ihre Tätigkeit einerseits den Marktzutritt neuer Programmanbieter zu fördern und andererseits sicherzustellen, dass dieser in einer Art und Weise erfolgt, der einen (in technischer Hinsicht) geordneten Sendebetrieb ermöglicht. Zu den vorrangigen Aufgaben der KommAustria zählen gemäß § 2 Abs 2 KOG die Erteilung von Zulassungen für die Veranstaltung von Rundfunk, weiters die Erteilung von Bewilligungen zum Betrieb der dafür notwendigen technischen Einrichtungen sowie die Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter.

Die Erteilung von Zulassungen für den privaten Hörfunkbereich sowie die Vorarbeiten (Ausschreibung, Aufnahme der Verfahren) für die Zulassung von bundesweitem sowie von nicht-bundesweitem Privat-TV stellten einen wesentlichen Schwerpunkt im Berichtszeitraum dar. Sowohl bei Erteilung von Hörfunkzulassungen als auch bei Erteilung von Zulassungen für Privat-TV sind zuerst die fachlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen der Antragsteller zu prüfen, danach sind nach den in den jeweiligen Gesetzen aufgelisteten Auswahlgrundsätzen ("Beauty Contest", § 6 PrR-G sowie § 7 und § 8 PrTV-G) die Entscheidungen zu treffen. Einen besonderen Stellenwert nimmt hier die Frage ein, welcher der Antragsteller den größeren Beitrag zur Meinungsvielfalt im Versorgungsgebiet leistet. Schließlich sind auch der Umfang der eigenproduzierten Programmteile sowie der Österreichbezug bzw. die programmliche Nähe zum Versorgungsgebiet zu berücksichtigen.

 

 


Da die Erteilung einer Zulassung für die Veranstaltung von privatem Hörfunk bzw. Privat-TV niemals getrennt von den entsprechenden Übertragungskapazitäten (Frequenzen) gesehen werden kann, wurde mit dem KOG diesem Umstand Rechnung getragen: In der rechtlichen Situation vor dem 01.04.2001 waren zwei unterschiedliche Behörden für die Vergabe der Zulassungen zur Rundfunkveranstaltung einerseits und für die Zuteilung der erforderlichen Frequenzen andererseits zuständig. Mit dem neuen Gesetz wurde dem so genannten "One-Stop-Shop-Prinzip" entsprochen: Die erforderlichen behördlichen Genehmigungen kommen nun aus einer Hand. Mit der Übernahme der Kompetenzen im Bereich des Frequenzmanagements für den gesamten Rundfunk-Sektor vom bisher zuständigen Frequenzbüro liegt ein wesentlicher Teil der Aufgabenstellung von KommAustria und RTR-GmbH auch in der effizienten Zuteilung und Nutzung der im Rahmen von internationalen Konferenzen für österreichische Rundfunkveranstalter reservierten Übertragungskapazitäten. Rundfunkfrequenzen, zumal im analogen Betrieb, stellen nach wie vor knappe Ressourcen dar.

Das PrTV-G hat der KommAustria und der RTR-GmbH eine für die zukünftige Kommunikationsinfrastruktur von Österreich bedeutende Aufgabe zugewiesen: Die KommAustria hat ein "Digitalisierungskonzept vorzulegen, welches Art und Weise sowie Zeitpläne für den Umstieg in der Rundfunkübertragung von der analogen auf die digitale Technik zu enthalten hat. In besonderer Weise ist die terrestrische Übertragungstechnik von diesem Auftrag betroffen. Für diesen Zweck wurde nach Ausschreibung durch den Bundeskanzler die Arbeitsgemeinschaft "Digitale Plattform Austria" eingerichtet, die die Regulierungsbehörde in der Ausarbeitung des Digitalisierungskonzeptes zu unterstützen hat. Die am 29.01.2002 erfolgte tatsächliche Etablierung dieser Arbeitsgemeinschaft wurde im Berichtsjahr durch eine Vielzahl von Kontakten und Konferenzen mit den Marktteilnehmern (ORF, private Rundfunkveranstalter, Diensteanbieter, Netzbetreiber, Industrie, Handel, Wissenschaft, Länder und Konsumentenschutzeinrichtungen) vorbereitet.

Ein besonderes Augenmerk, das in Zukunft noch deutlich verstärkt werden wird, galt im Berichtszeitraum der Vorbereitung eines Kompetenzzentrums "für Angelegenheiten der Branchen audiovisuelle Medien und Telekommunikation", wie dies in § 9 KOG gefordert ist. Gegenstand dieses Kompetenzzentrums ist die Durchführung wissenschaftlicher Analysen über Fragen der Frequenzplanung und Frequenzoptimierung sowie auch und insbesondere über den Einsatz neuer Technologien und Dienste, weiters die Zurverfügungstellung von mit diesen Fragen verbundenen Informationen für die Öffentlichkeit. In besonderer Form sei in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass sich zwei im Berichtszeitraum beauftragte Studien mit der Vorbereitung Österreichs auf die digitalen Rundfunktechniken befassen (Frequenzstudie LS Telcom, Studie der Firma TELEBILD zum Thema "Ausgangslage für DVB-T und Darstellung internationaler Beispiele").

 
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