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3.3.2 Internationale Koordinierung des Frequenzspektrums Die grundlegenden Regeln für die Koordinierung sind unter anderem in den "Radio Regulations" (VO-Funk) der International Telecommunication Union (ITU) festgeschrieben. Grundsätzlich darf aufgrund des internationalen Fernmeldevertrages eine Funkstelle nur dann in Betrieb genommen werden, wenn sie vorher international koordiniert worden ist.
Weitere Koordinierungsregeln finden sich in internationalen Abkommen, die entweder im Rahmen der ITU (festgelegt bei den Regional Radio Conferences) oder im Rahmen von Vereinbarungen und Abkommen innerhalb der CEPT aufgestellt werden. |
Im Jahre 2001 begannen die Vorbereitungen einer Regional Radio Conference (RRC), die das "Stockholm 61"-Abkommen ablösen soll. Das Planungsgebiet wird die Europäische Rundfunkzone und voraussichtlich auch die Afrikanische Rundfunkzone umfassen. Bereits begonnene Vorbereitungsarbeiten für die Maastricht-Konferenz im Jahre 2002 wurden im Berichtszeitraum fortgesetzt. Auf dieser Konferenz wurde im Rahmen der CEPT für alle Mitgliedstaaten eine flächendeckende T-DAB-Abdeckung im L-Band10 unter Zugrundelegung von sieben zusätzlichen 1,5 MHz breiten Frequenzblöcken geplant. Österreich hat seine Anforderungen in Form von 43 Zuteilungen dem Zeitplan entsprechend rechtzeitig beim European Radiocommunication Office (ERO) abgegeben.
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| 10 Als L-Band bezeichnet man den Frequenzbereich von 1452 MHz bis 1492 MHz. | ||||||
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