3.3.2 Internationale Koordinierung des Frequenzspektrums

Die grundlegenden Regeln für die Koordinierung sind unter anderem in den "Radio Regulations" (VO-Funk) der International Telecommunication Union (ITU) festgeschrieben. Grundsätzlich darf aufgrund des internationalen Fernmeldevertrages eine Funkstelle nur dann in Betrieb genommen werden, wenn sie vorher international koordiniert worden ist.

Info-Box 9: Abkommen, die derzeit im Rundfunkmanagement zur Anwendung kommen
  • Die Koordinierung von TV-Rundfunksendern (analog und digital) ist im regionalen Abkommen "Stockholm 61" (ITU-Konferenz) und im Abkommen "Chester 97" (CEPT-Abkommen) geregelt.
  • Die Koordinierung von UKW-Rundfunksendern ist im Abkommen "Genf 84" (ITU-Konferenz) geregelt.
  • Die Koordinierung von digitalen Hörfunksendern (T-DAB) erfolgte in der "Besonderen Vereinbarung von Wiesbaden 95" (CEPT-Abkommen).
  • Kurzwelle wird im Rahmen der VO Funk und des internationalen Vereins "High Frequency Coordination Conference" (HFCC) koordiniert.
  • Auf Mittelwelle ist das Abkommen "Genf 75" (ITU-Konferenz) anzuwenden.

Weitere Koordinierungsregeln finden sich in internationalen Abkommen, die entweder im Rahmen der ITU (festgelegt bei den Regional Radio Conferences) oder im Rahmen von Vereinbarungen und Abkommen innerhalb der CEPT aufgestellt werden.

 

 


Neue Übertragungskapazitäten können nur nach Durchführung und positivem Abschluss entsprechender Koordinierungsverfahren erschlossen werden. Eine weitere Möglichkeit besteht im Abschluss von besonderen Vereinbarungen im Rahmen multilateraler Frequenzverhandlungen oder internationaler Konferenzen, wobei es in der Regel zu Neuordnungen von Übertragungskapazitäten in gesamten Teilfrequenzbändern kommt.

Im Jahre 2001 begannen die Vorbereitungen einer Regional Radio Conference (RRC), die das "Stockholm 61"-Abkommen ablösen soll. Das Planungsgebiet wird die Europäische Rundfunkzone und voraussichtlich auch die Afrikanische Rundfunkzone umfassen.

Bereits begonnene Vorbereitungsarbeiten für die Maastricht-Konferenz im Jahre 2002 wurden im Berichtszeitraum fortgesetzt. Auf dieser Konferenz wurde im Rahmen der CEPT für alle Mitgliedstaaten eine flächendeckende T-DAB-Abdeckung im L-Band10 unter Zugrundelegung von sieben zusätzlichen 1,5 MHz breiten Frequenzblöcken geplant. Österreich hat seine Anforderungen in Form von 43 Zuteilungen dem Zeitplan entsprechend rechtzeitig beim European Radiocommunication Office (ERO) abgegeben.

 

  
10 Als L-Band bezeichnet man den Frequenzbereich von 1452 MHz bis 1492 MHz.
 
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