3.9.4 Universaldienstverordnung (UDV) und Dienstequalität

Die UDV, die 1999 in Kraft trat und im Jahr 2000 novelliert wurde, legt die wesentlichen Mindestqualitätsmerkmale, denen der Universaldienst zu genügen hat, in Übereinstimmung mit den einschlägigen europarechtlichen Bestimmungen fest. Neben detaillierten Berichtspflichten legt die Verordnung für eine Reihe von Qualitätsmerkmalen auch zu erreichende Zielgrößen fest.

Um die Bestimmungen der Dienstequalität der Sprachtelefonierichtlinie 98/10/EG auf einen liberalisierten Markt mit mehreren Betreibern anzuwenden, wurde im Dezember 2000 der technische Bericht ETR 138 (European Technical Report) über die Dienstequalität durch den ETSI-Leitfaden EG 201 769-1 ersetzt. Eine entsprechende Anpassung der österreichischen Normen ist für die Zukunft zu erwarten.

 

 


§ 25 UDV verpflichtet den Universaldiensterbringer dazu, einmal jährlich die Qualitätskennwerte über die Bereitstellung des Universaldienstes an die Regulierungsbehörde zu übermitteln. Im Sommer 2001 übermittelte die Telekom Austria diese Werte für das Jahr 2000. Die Veröffentlichung der Qualitätskennwerte gemäß § 25 Abs 2 TKG erfolgt auf der Website der Regulierungsbehörde (http://www.rtr.at) Info-Box 20 zeigt die übermittelten Universaldienstkennwerte für das Jahr 2000.

In fast allen Punkten werden die durch die UDV vorgegebenen Leistungskennwerte für das gesamte Bundesgebiet erfüllt, bei einzelnen gegenwärtig noch nicht erreichten Parametern waren deutliche Anstrengungen der Telekom Austria festzustellen, die vorgegebenen Werte zu erreichen. Der internationale Vergleich mit anderen EU-Staaten zeigt die gute Qualität der österreichischen Universaldienstversorgung.

 

Info-Box 20: Von der Telekom Austria Im Jahr 2000 erreichte Qualitätskriterien für den Universaldienst
Kennwert  
Im Jahr 2000 erreichte Werte für Österreich gesamt28
1. Bereitstellung von 95 % der Anschlüsse   10,71 Arbeitstage
2. Einhaltung des vereinbarten Zeitpunktes zur Bereitstellung eines Anschlusses   97,32 %
3. Anzahl der bei Ziffer 2 inkludierten Anschlüsse   43.281
4. Störungshäufigkeit   5,42 %29
5. Anteil behobener Störungen an Arbeitstagen innerhalb von 24 Stunden   92,87 %
6. Verfügbarkeit von Anschlüssen   99,98 %; bei Notrufen 99,99 %
7. Anteil erfolgreicher Verbindungsaufbauten   99,29 % im Netz der Telekom Austria
8. Anteil jener Verbindungsaufbauten mit über einer Sekunde Verbindungsaufbauzeit innerhalb des Netzes des Universaldiensterbringers   0 % im Netz der Telekom Austria
9. Reaktionszeit bei vermittelten Diensten   33,61 Sekunden30
10. Reaktionszeit beim Auskunftsdienst           
  a) nicht-kostenpflichtig bis Ende August 2000   a) 58,76 % innerhalb von 20 Sekunden
  b) kostenpflichtig ab September 2000   b) 73,21 % innerhalb von 10 Sekunden
11. Anteil betriebsbereiter öffentlicher Sprechstellen   98,65 %
12. Abrechnungsgenauigkeit (fehlerhaft beanstandete Rechnungen)   0,05 %
13. MOS der Sprachübertragungsqualität   3,431
     
28 Die Angaben bei Kennwert 10 stellen keine Jahreswerte dar, sondern beziehen sich auf acht bzw. vier Monate.
29 Der angegebene Wert schließt aufgrund der Messmethodik auch außergewöhnliche Ereignisse (z.B. Kabelrisse, Lawinen) mit ein.
30 Von der Telekom Austria zwischenzeitlich eingeführte organisatorische Maßnahmen stellen eine Beschleunigung in Aussicht.
31 Der MOS (Abkürzung für "Mean Opinion Score") dient der Bewertung der Sprachübertragungsqualität anhand einer vierstufigen Bewertungsskala. Er wird auch durch Faktoren außerhalb des Wirkungsbereiches der Telekom Austria beeinflusst.
 
Die Inhalte dieser Seite finden Sie in der Printversion auf den Seiten 76-77.
 
  Zum Seitenanfang