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Rundfunk wird als die zeitgleiche Verbreitung von Information an eine
Vielzahl von Teilnehmern ("one to many") gesehen. Beim Hörfunk
empfängt der Teilnehmer die Information durch ein Audiosignal, wohingegen
beim Fernsehen sowohl ein Audio- als auch ein Videosignal empfangen wird.
Die Weiterentwicklung im analogen Rundfunk ermöglicht auch die Übertragung
von Zusatzdaten. Beispiele dafür sind RDS (Radio Data System) im
Hörfunk und Teletext (Videotext) im Fernsehen. Die in vielen europäischen
Ländern verwendete Fernsehnorm ist PAL ("Phase Alternation Line").
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| Unter "Teletext" verstehen wir digitale
Informationen, die an das analoge Fernsehbild angefügt werden.
Der seitenorientierte Teletext wird in die Lücken bei der Übertragung
der Bildsequenzen eingefügt. |
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| Radio Data System (RDS) nutzt einen freien Platz
im Stereo-Multiplexsignal bei 57 kHz. Die Zusatzinformation wird auf
einem Hilfsträger mit einer Datenrate von 1,2 kbit/s übertragen.
RDS ermöglicht u.a. die automatische Senderverfolgung eines gewählten
Programms. Die Grundidee von RDS, Zusatzinformationen für den
mobilen Empfang bereitzustellen, setzt sich bei digitalem Hörfunk
fort. |
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| Bei der Fernsehnorm PAL ("Phase Alternation
Line") werden 25 Bilder (50 Halbbilder) pro Sekunde übertragen.
PAL definiert 625 Zeilen, wovon 576 Bildinformationen tragen.
Eine weitere Fernsehnorm ist z.B. NTSC. Diese in den USA verbreitete
Fernsehnorm verwendet 30 Bilder pro Sekunde und hat eine Zeilenanzahl
von 525. |
Den Rundfunkdienst charakterisieren die folgenden drei
Funktionsgruppen:
- Produktion: Mithilfe von Ton- und Bildaufzeichnung werden Programme
hergestellt (Nachrichten, Spielfilme, Werbung etc.).
- Übertragung: Über verschiedene Wege wird das entsprechend
aufbereitete Signal vom Sendestudio dem Radio- oder Fernsehteilnehmer
zugeleitet. Diese Übertragung kann mittels terrestrischer Sendeanlagen
oder Satellitentechnik sowie unter Zuhilfenahme von Kabelnetzen erfolgen.
- Empfang: Um die verbreiteten Signale hörbar bzw. sichtbar zu
machen, benötigen die Konsumenten geeignete Empfangsgeräte
wie z.B. Antennenanlagen, Radio- und Fernsehgeräte sowie allenfalls
Zusatzeinrichtungen (Decoder, Set-Top-Box etc.).
In der Rundfunkübertragung unterscheiden wir grundsätzlich drei
Wege der Verbreitung:
- Satellitenrundfunk: Die Signale werden über Rundfunksatelliten
verteilt. Diese Satelliten bewegen sich in einer Höhe von ca. 36.000
km über dem Äquator, und zwar in der gleichen Geschwindigkeit
wie sich die Erde dreht; damit "stehen" die Rundfunksatelliten
fix über einer bestimmten Erdposition. Sie empfangen ein Datensignal
von einer Erdfunkstelle und senden dieses verstärkt bzw. bearbeitet
in Richtung Erde zurück. Das dabei erreichte Versorgungsgebiet,
auch "footprint" oder "Ausleuchtzone" genannt, ist
im Vergleich zur terrestrischen Versorgung um ein Vielfaches größer.
Rundfunksatelliten versorgen Teile von Kontinenten oder ganze Kontinente.
In Österreich werden Rundfunkprogramme insbesondere über die
Satellitensysteme ASTRA und EUTELSAT empfangen. Für diese Empfangsart
benötigen wir eine Satellitenempfangseinrichtung ("Sat-Schüssel")
sowie allenfalls weitere Zusatzgeräte wie z.B. eine Set-Top-Box.
Weiters ist ein Decoder zur Entschlüsselung jener TV-Programme
erforderlich, für die der Veranstalter die Senderechte nicht für
das gesamte Versorgungsgebiet erworben hat.
- Terrestrische Übertragung: Das Signal wird über eine Vielzahl
von Sendeanlagen verbreitet, welche an topografisch bzw. funktechnisch
geeigneten Standorten errichtet sind (ähnlich dem Mobilfunknetz).
Der Empfang des terrestrisch verbreiteten Signals erfolgt mit Zimmer-
oder Hausantenne.
- Kabelrundfunk: Das Rundfunksignal wird direkt in ein Kabelnetz eingespeist.
Diese Art gleicht der Verteilung über ein Telefonnetz. Kabelrundfunk
ist nur in jenen Haushalten möglich, welche eine Anschlussdose
zum Kabelnetz haben. Kabelnetze werden von verschiedenen Betreibern
zur Verfügung gestellt. In Österreich bestehen rund 250 Kabelnetzbetreiber.
Das größte österreichische Kabelnetz versorgt in der
Bundeshauptstadt Wien mehr als 440.000 Haushalte, eine Vielzahl von
Kabelnetzen verfügt jedoch nur über wenige hundert Anschlüsse.
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| Versorgungsgebiet: Darunter verstehen wir jenes
Gebiet, welches durch eine Sendeanlage (terrestrisch oder Satellit)
mit Rundfunksignalen technisch versorgt wird. Das terrestrische Versorgungsgebiet
wird durch den Standort der Sendeanlage (Topografie), durch die verwendete
Sendeleistung bzw. Antennencharakteristik der Anlage und schließlich
durch die Anzahl bzw. Stärke der Störsignale definiert. |
Unter Frequenzkoordinierung
(Frequenzmanagement) wird der Prozess verstanden, der notwendig
ist, um einen neu geplanten Sender in ein bestehendes Sendernetz einzufügen.
Dabei ist zu beachten, dass nationale und international verbriefte Rechte
nicht verletzt und außerdem keine Störungen verursacht werden.
In den 60er Jahren, als begonnen wurde, die Rundfunksendernetze
aufzubauen, und erst wenige Sender in Betrieb standen, war die Koordinierungstätigkeit
insofern noch einfacher, als für die neu zu planenden Sender noch
ausreichend Frequenzen (Kanäle) vorhanden waren. Durch die extreme
Dichte der heute bestehenden Netze gestaltet sich die Koordinierungstätigkeit
äußerst schwierig, da trotz effizienterer technischer Methoden
der Frequenznutzung kaum mehr Lücken im Frequenzspektrum gefunden
werden können. Wir stoßen bei der Nutzung des Frequenzspektrums
immer mehr an die physikalischen und technischen Grenzen des Machbaren.
Rundfunkfrequenzen stellen ein knappes Gut dar, da sich
immer mehr Programmanbieter einen begrenzten Bereich des Frequenzspektrums
teilen müssen. Eine Ausweitung des Spektrums ist nicht möglich,
da auch andere Funkdienste (Mobilfunk, militärische und öffentliche
Funkdienste, Richtfunk etc. ) immer mehr mit der Knappheit der ihnen zugewiesenen
Teile des Frequenzspektrums zu kämpfen haben.
Die Grundlage für die gesamte Koordinierungstätigkeit
liegt in internationalen Abkommen und Vereinbarungen auf europäischer
bzw. weltweiter Ebene. Insbesondere sei für den Hörfunk auf
die Genfer Wellenkonferenz 1984 und für den Fernsehbereich auf die
Konferenz Stockholm 1961 verwiesen.
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| Die TV-Frequenzskala trägt verschiedene
Kanalnummern (2 bis 69). Diese Kanalnummern entsprechen bestimmten
Frequenzen mit zugehörigen Bandbreiten. Zum Beispiel entspricht
der digitale Kanal 34 einer Mittenfrequenz von 578 MHz und einer Bandbreite
von 8 MHz. |
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| Eine technische Definition des Begriffes Übertragungskapazität
beschränkt sich auf die Parameter Standort, Leistung und Frequenz
wie z.B. Wien1 - Kahlenberg, 500 kW, 578 MHz Mittenfrequenz (Kanal
34). |
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Die Digitalisierung
hat im Rundfunkbereich bereits in vielen Gebieten Einzug gehalten, so
beispielsweise in der Studiotechnik, in der Satellitenübertragung
und beschränkt auch in der Verbreitung über Kabelnetze. Die
terrestrische Übertragung hingegen wird in den meisten europäischen
Ländern nach wie vor in der analogen Technik durchgeführt. Freilich
steht außer Zweifel, dass auf Grund der längst in Gang befindlichen
kommunikationstechnischen Weiterentwicklung die digitale Übertragung
auch auf terrestrischem Wege innerhalb der nächsten Jahre in vermutlich
allen europäischen Ländern eingeführt wird, um schließlich
ab der zweiten Hälfte dieses Jahrzehntes die analogen Übertragungsstrecken
zu ersetzen.
Seitens der EU gilt schon seit längerer Zeit das
Jahr 2010 als die entscheidende Marke für die endgültige Abschaltung
der analogen Frequenzen. In der jüngsten Zeit wurde erst anlässlich
des Rates von Sevilla im Juni 2002 der Aktionsplan "eEurope 2005"
beschlossen, der unter anderem vorsieht, dass alle Mitgliedstaaten bis
zum Jahresende 2003 einen genauen Zeitplan für den Umstieg von der
analogen auf die digitale Übertragungstechnik im Rundfunkbereich
vorzulegen hätten.
Vor dem Hintergrund dieses sich seit längerem abzeichnenden
europäischen Szenarios hat der österreichische Gesetzgeber im
mit 01.08.2001 in Kraft getretenen PrTV-G im 6. Abschnitt konkrete Bestimmungen
unter dem Titel "Digitalisierung" festgelegt: Nach Ausschreibung
durch den Bundeskanzler wurde die Arbeitsgemeinschaft "Digitale Plattform
Austria" gegründet, deren zentrale Aufgabe darin besteht, die
Regulierungsbehörde in der Erarbeitung eines Digitalisierungskonzeptes
zu unterstützen und alle Rundfunkveranstalter und sonstigen betroffenen
Marktteilnehmer einzubinden.
Das zu erarbeitende Digitalisierungskonzept soll einen
reibungslosen Übergang vom analogen zum digitalen Empfang gewährleisten.
Dabei gilt es, alle technischen, wirtschaftlichen und auch rechtlichen
Rahmenbedingungen zu berücksichtigen bzw. neu zu schaffen. Einerseits
werden vergleichbare Maßnahmen (Pilotversuche oder Einführung
von DVB-T) in anderen Ländern als "Benchmarks" dienen,
andererseits wird es unabdingbar sein, auf die Besonderheiten der österreichischen
Situation (duales Rundfunksystem erst in Entwicklung, besondere Knappheit
in der Verfügbarkeit der Frequenzen, extrem gebirgiges Land, scharfer
Wettbewerb durch erfolgreiche TV-Veranstalter aus Deutschland etc.) Rücksicht
zu nehmen.
Mithilfe eines Testbetriebs sollen diverse technische
Parameter getestet werden. Weiters besteht die Absicht, auch die Akzeptanz
von neuen Inhalten (Applikationen) beim Publikum zu untersuchen (zusätzliche
Angebote, Datendienste, interaktive Anwendungen).
| Digitale Plattform
Austria |
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| Die "Digitale Plattform Austria" ist
eine vom Bundeskanzler eingerichtete Arbeitsgemeinschaft. Sie unterstützt
die KommAustria in der Erarbeitung des Konzeptes für die Einführung
von Digitalem Rundfunk in Österreich. |
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DAB (Digital Audio Broadcasting): Dies ist
das von der EU-Forschungsinitiative EUREKA 147 entwickelte und standardisierte
Verfahren zur digitalen Übertragung von Radioprogrammen. Neben
einer verbesserten Klangqualität bietet die digitale Übertragungstechnik
auch die Möglichkeit, zusätzliche Informationen zu übermitteln.
Das DAB-System hat sich bisher nicht im erwarteten Maße durchgesetzt.
DVB (Digital Video Broadcasting): Dies
ist ein internationaler Standard für die digitale Übertragung
von TV- und Radioprogrammen sowie allen möglichen Datendiensten.
DVB kann über Satellit (DVB-S), Kabel (DVB-C) oder auch über
terrestrische Sendeanlagen (DVB-T) verbreitet werden. Neben einer
verbesserten Empfangsqualität und der möglichen "Mitnahme"
von Zusatzdiensten zählt auch die effizientere Nutzung des
Frequenzspektrums zu den Vorteilen von DVB. |
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Unter diesem Begriff verstehen
wir den Umstieg von der analogen zur digitalen Ausstrahlung. Aufgrund
der Frequenzknappheit ist kein Parallelbetrieb der analogen und
digitalen Übertragung im Vollausbau möglich.
Daher muss die digitale Übertragungstechnik bei Aufrechterhaltung
der Versorgung im analogen Bereich Schritt für Schritt aufgebaut
werden (Simulcast-Phase). Erst nach Erreichung eines möglichst
hohen Versorgungsgrades mittels DVB-T kann an eine Abschaltung der
analogen Übertragung gedacht werden. Am Ende des Simulcast-Betriebes
steht der Switchover (auch ATO genannt = Analogue Turn Off). In
der Simulcast-Phase wird den Konsumenten Gelegenheit gegeben, in
angemessenen Zeiträumen Ersatzbeschaffungen (Set-Top-Boxen
oder digitale TV-Geräte) vorzunehmen. |
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| Diese technische Einrichtung ermöglicht
den Empfang von digitalen Signalen und macht diese auf analogen TV-Empfängern
sichtbar (DVB). Die Funktion der Set-Top-Box kann auch das TV-Gerät
selbst übernehmen, sofern die dafür notwendigen Module integriert
sind. |
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Prinzipiell wird beim Empfang von Rundfunkprogrammen
zwischen "free to air" und "Pay-TV" unterschieden.
Der "free to air"-Empfang bedeutet, dass jedes technisch
funktionierende Empfangsgerät das Rundfunksignal richtig darstellen
kann. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an, das Signal
wird nicht verschlüsselt. Bei "Pay-TV" gibt es eine
definierte Benutzergruppe, es können nur jene Benutzer die
empfangenen Rundfunksignale richtig darstellen, die eine Berechtigung
dazu haben. Die vor der Abstrahlung durchgeführte Verschlüsselung
des Datenstromes wird beim Empfänger mit Hilfe einer "Smart
Card" entschlüsselt ("decodiert"). Eine gleichzeitige
Entschlüsselung von mehreren Programmen (Programm-Bouquet)
ist abhängig vom Contentanbieter.
Zusammenfassend werden mit CA kommerzielle und technische Systemkomponenten
bezeichnet, die dem Zweck dienen, ein Signal nur jenen Konsumenten
sehbar und hörbar werden zu lassen, denen der Programmanbieter
die Berechtigung dazu einräumt (z.B. "Pay-TV"). |
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| Ein Programm-Bouquet ist eine Zusammenstellung
verschiedener Programme eines Programmanbieters ("Sender-Familie")
oder mehrerer Programmanbieter. |
| EPG (Electronic Program
Guide)/Navigator |
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| Ein digitaler Fernsehkanal kann mehrere Programme
übertragen. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber
analogem Fernsehen, schafft aber gleichzeitig eine Vielzahl von Programmen.
Der EPG/Navigator sorgt durch Zusatzinformationen für Orientierung
bezüglich der einzelnen Programme. Diese Zusatzinformation wird
in der Set-Top-Box wieder vom Programminhalt getrennt. So führt
der EPG - ähnlich wie eine Programmzeitschrift - durch die Vielfalt
der Programme und liefert Hintergrundinformationen. |
| MHP (Multimedia Home Platform) |
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| Das von der europäischen Industrie entwickelte
MHP-System soll von allen Programmanbietern, Endgeräteherstellern
und Netzbetreibern als einheitlicher Standard und gemeinsame Basis
für interaktive Zusatzapplikationen eingesetzt werden. |
| Multiplex und Multiplex-Plattform |
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Multiplex:
Dieser Ausdruck bezeichnet das für die digitale Übertragung
typische Verfahren des Zusammenführens der verschiedenen Video-,
Audio- und Datensignale zu einem gemeinsamen Datenstrom, der über
Satellit, Kabel oder terrestrische Antenne zum Endgerät übertragen
wird. Beim digitalen Fernsehgerät wird der empfangene Datenstrom
wieder in seine Einzelkomponenten aufgespaltet ("Demultiplexing").
Als Multiplexer kann die eigentliche technische Vorrichtung verstanden
werden.
Multiplex-Plattform: Darunter
verstehen wir die technische Infrastruktur zur Bündelung und
Verbreitung der in einem digitalen Datenstrom zusammengefassten
Programme und Zusatzdienste. |
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