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2.5 Hoheitliche Verwaltung begrenzter Ressourcen 2.5.1 Wirtschaftliche Nutzung von Frequenzen Funkfrequenzen werden von unterschiedlichsten Anwendern benötigt. Neben Luftfahrt, Schifffahrt, Militär, Rundfunk und vielen anderen Bereichen kann die Telekommunikation als bedeutender Nutzer des Frequenzspektrums gesehen werden. Da Funkwellen an Staatsgrenzen nicht Halt machen, sind internationale Absprachen über die Nutzung von bestimmten Frequenzbereichen und die Bedingungen in Grenzgebieten erforderlich. Neben der internationalen Koordination zählt die Zuteilung (Frequenzvergabe) von Frequenzbereichen für bestimmte Anwendungen an einzelne Betreiber zu den wichtigsten Aufgaben der nationalen Frequenzverwaltung. In Österreich ist der BMVIT für die Verwaltung des Frequenzspektrums zuständig. Er hat durch geeignete Maßnahmen eine effiziente und störungsfreie Nutzung zu gewährleisten. Die Zuständigkeit umfasst strategische Bereiche wie die internationale Abstimmung bezüglich Frequenznutzung und die Erstellung der nationalen Frequenzpläne. Für die Erteilung von Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen sind die Fernmeldebüros dem BMVIT nachgeordnete Dienststellen zuständig. Ihnen unterliegt auch die Überwachung der Frequenznutzung. Eine Ausnahme bei der Zuteilung von Frequenzbändern an Betreiber stellt die Zuteilung von Frequenzen, die zur Erbringung von öffentlichen Mobilkommunikationsdiensten und für andere öffentliche Telekommunikationsdienste vorgesehen sind, dar. Hier2 liegt die Zuständigkeit für die Konzessionsvergabe sowie für die Frequenzzuteilung bei der Regulierungsbehörde.3 Zu diesen Diensten zählen öffentliche Mobilkommunikationsdienste, wie beispielsweise GSM, UMTS/IMT-2000 sowie andere öffentliche Telekommunikationsdienste, wie beispielsweise
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Mobilfunkmärkte unterscheiden sich von anderen Telekommunikationsmärkten dadurch, dass bedingt durch die Knappheit des Frequenzspektrums die Anzahl der Betreiber, die in diesen Markt eintreten können, limitiert ist. Übersteigt die Zahl an potenziellen Markteintretern die Anzahl an verfügbaren Konzessionen, ist ein Auswahlverfahren notwendig. Betrachtet man die internationale Entwicklung (insbesondere in Europa), so ist ein Trend von traditionellen Verfahren, wie dem Zuteilungsverfahren nach dem Prinzip Wer zuerst kommt, mahlt zuerst, dem Losentscheid und dem Kriterienwettbewerb (Beauty Contest) hin zu marktorientierten Vergabemechanismen und insbesondere zu Auktionsverfahren zu erkennen. Das Versteigerungsverfahren ist auch in Österreich seitens des Gesetzgebers als Auswahlverfahren für die Vergabe von konzessionspflichtigen Mobilfunkdiensten vorgesehen. Nach § 49 a TKG ist das Versteigerungsverfahren am besten dazu geeignet festzustellen, welcher der Antragsteller Funkfrequenzen am effizientesten zur Erbringung der konzessionierten Mobilfunkdienste nutzen kann. Dem liegt die ökonomische Begründung zugrunde, dass jener Antragsteller, der die höchste Zahlungsbereitschaft aufweist, das erworbene Frequenzspektrum im Wettbewerb am besten einsetzen kann. Das Verfahren zur Vergabe von Frequenzen und Konzessionen für Mobilfunkdienste wurde in Kap. 2.1.2 beschrieben; eine Darstellung der Frequenzzuteilung findet sich in Kap. 6.5.3 und Kap. 6.5.4, wo auch die Frequenzzuteilungen in den Bereichen GSM 900, GSM 1800 und 3G abgebildet sind. |