| 6.5.3 Frequenzspektrum
GSM
Ein Frequenzkanal setzt sich aus einem jeweils 200 kHz breiten Band aus dem Uplink- und Downlink-Bereich zusammen. Die Frequenzkanäle sind im GSM-900-Band von den niedrigen Frequenzen beginnend mit den Nummern 0 bis 124, im GSM-1800-Band mit den Nummern 512 bis 885 gekennzeichnet. Zwischen einzelnen Frequenzpaketen, die unterschiedlichen Betreibern zugeteilt werden, wird jeweils ein Frequenzkanal (Schutzkanal) freigehalten. Für Grenzgebiete wurden durch Verträge zwischen den Staaten Vorzugsfrequenzregelungen vereinbart, die eine gegenseitige Störung der GSM-Betreiber in den benachbarten Staaten verhindern. In einem Grenzgebiet zwischen zwei Staaten ist ein Vorzugsfrequenzkanal in dem einen Staat jeweils ein Nicht-Vorzugsfrequenzkanal in dem anderen Staat. |
Die Bedingungen für Vorzugsfrequenzen und Nicht-Vorzugsfrequenzen sind in der CEPT-Empfehlung T/R 20-08 bzw. 22-07 angegeben. Für Vorzugsfrequenzen muss ein bestimmter Feldstärkewert, 15 km von der Grenze entfernt, im Nachbarstaat eingehalten werden, für Nicht-Vorzugsfrequenzen muss dieser Wert direkt an der Grenze eingehalten werden. Der Einsatz von Nicht-Vorzugsfrequenzen zur Versorgung von Grenzgebieten ist damit nur sehr beschränkt möglich. Deshalb muss ein Betreiber über ein ausreichendes Maß an Vorzugsfrequenzen in allen Grenzgebieten, die er versorgen will, verfügen. Bei der Zuteilung von Frequenzpaketen, vor allem an Betreiber mit bundesweiter Versorgungspflicht, ist auf eine gerechte Aufteilung der Vorzugsfrequenzen auf die verschiedenen Betreiber zu achten. |



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