| Begriff |
Erklärung |
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| Z_/_ |
Bezeichnung für Zusammenschaltungsverfahren
vor der TKK |
| Z |
Ziffer (in Zusammenhang
mit Gesetzespassagen) |
| Zugangsnetz |
Das Zugangsnetz (access
network) stellt Teilnehmeranschlüsse bereit und ermöglicht
den Netzzugang. Im Zugangsbereich eines klassischen Sprachtelefonfestnetzes
ist jedem Netzteilnehmer eine Kupferdoppelader zugeordnet, welche
die Netzdose beim Teilnehmer mit der nächst gelegenen Schaltzentrale
(Vermittlungsstelle) des Netzbetreibers verbindet. Es können
aber auch andere Technologien wie Funk oder Kabel-TV-Netze zur Anbindung
der Teilnehmer eingesetzt werden. |
| Zusammenschaltung |
Jener Netzzugang, der die
physische und logische Verbindung von Telekommunikationsnetzen herstellt,
um Nutzern, die an verschiedenen Telekommunikationsnetzen angeschaltet
sind, die mittelbare oder unmittelbare Kommunikation zu ermöglichen. |
| ZVO |
Zusammenschaltungsverordnung |