7.2 Abkürzungen und Fachausdrücke

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Begriff Erklärung
Z  
Z_/_ Bezeichnung für Zusammenschaltungsverfahren vor der TKK
Z Ziffer (in Zusammenhang mit Gesetzespassagen)
Zugangsnetz Das Zugangsnetz (access network) stellt Teilnehmeranschlüsse bereit und ermöglicht den Netzzugang. Im Zugangsbereich eines klassischen Sprachtelefonfestnetzes ist jedem Netzteilnehmer eine Kupferdoppelader zugeordnet, welche die Netzdose beim Teilnehmer mit der nächst gelegenen Schaltzentrale (Vermittlungsstelle) des Netzbetreibers verbindet. Es können aber auch andere Technologien wie Funk oder Kabel-TV-Netze zur Anbindung der Teilnehmer eingesetzt werden.
Zusammenschaltung Jener Netzzugang, der die physische und logische Verbindung von Telekommunikationsnetzen herstellt, um Nutzern, die an verschiedenen Telekommunikationsnetzen angeschaltet sind, die mittelbare oder unmittelbare Kommunikation zu ermöglichen.
ZVO Zusammenschaltungsverordnung
 
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