II.3.1.2 Die Organisation des Bundesministeriums

 

   
Bei der Besorgung der Geschäfte der Bundesverwaltung wird der Bundesminister durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie unterstützt. Die Geschäftseinteilung des genannten Bundesministeriums sieht vor, dass die Sektion IV (auch) für Angelegenheiten des   Telekommunikationswesens zuständig ist ("Oberste Post- und Fernmeldebehörde"). Die Sektion IV im Ministerium ist ihrerseits in zwei Gruppen (Informationsmanagement und Verkehrs-Arbeitsinspektorat) und mehrere Abteilungen untergliedert.
Organigramm der OFB


Die Abteilungen IV/1, IV/2 und IV/3 sind arbeitsteilig zuständig für grundsätzliche Angelegenheiten der Telekommunikation (insbesondere nationale und internationale Telekommunikationspolitik). Darüber hinaus ist die Abteilung IV/2 für rechtliche Angelegenheiten der Telekommunikation (nationales und internationales Telekom-Recht) zuständig. Die Abteilung IV/3 beschäftigt sich mit telekom-spezifischen Angelegenheiten der Informationsgesellschaft und der Informationstechnologien.

 


Die Abteilung IV/1 ist außerdem zuständig für legistische und grundsätzliche Angelegenheiten des Postrechts. Die Arbeitsschwerpunkte der Abteilung IV/4 sind im Rahmen der Koordination der technischen Belange der Telekommunikation unter anderem nationales und internationales Frequenzmanagement sowie Grundsatzfragen der Standardisierung.
Der Abteilung IV/5 obliegt die Dienstaufsicht sowie die Verantwortung für allgemeine und organisatorische Angelegenheiten der Sektion.

 

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