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Die Abteilungen IV/1, IV/2 und IV/3 sind arbeitsteilig zuständig
für grundsätzliche Angelegenheiten der Telekommunikation (insbesondere
nationale und internationale Telekommunikationspolitik). Darüber
hinaus ist die Abteilung IV/2 für rechtliche Angelegenheiten der
Telekommunikation (nationales und internationales Telekom-Recht) zuständig.
Die Abteilung IV/3 beschäftigt sich mit telekom-spezifischen Angelegenheiten
der Informationsgesellschaft und der Informationstechnologien.
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