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  • Newsletter
    04/2024
  • Datum
    10.10.2024

20. REM-Forum im Zeichen des Informationsfreiheits-Gesetzes und mit Keynote von ORF-Moderator Martin Thür

Informationsfreiheit und Informationszugang zu journalistischen Zwecken. Was bringt das Informationsfreiheitsgesetz im Medienbereich?

Tag 1, Podium 1: REM-Vorstandsmitglied Michael Holoubek (r.) begrüßt Gäste und Vortragende. Am Podium (v.l.): Dieter Dörr, Christoph Herbst, Martin Thür © RTR/AK

Ein Jahr vor dem (überwiegenden) Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes, befasste sich das 20. Österreichische Rundfunkforum des Forschungsinstituts für das Recht der elektronischen Massenmedien am 12. und 13. September mit den Folgen, Einschränkungen und offenen Fragen des Gesetzes, insbesondere mit Blick auf die Medienlandschaft und die in diesem Umfeld tätigen Akteure. Der nunmehr bevorstehende Paradigmenwechsel, weg vom Amtsgeheimnis hin zur Informationsfreiheit, war in den Beiträgen der Vortragenden omnipräsent. Ersichtlich wurde dabei aber auch, dass sich gerade infolge dieses Paradigmenwechsels viele Fragen auftun, deren Lösung und Beantwortung für eine „funktionierende“ Informationsfreiheit unumgänglich sein und denen gerade im Bereich der Medien als „vierte Gewalt im Staat“ immense Bedeutung zukommen wird.

ORF-Moderator und-Redakteur Martin Thür
ORF-Moderator u. -Redakteur Martin Thür © RTR/AK

Am Beginn der Veranstaltung stand ein Vortrag von ORF-Moderator und -Redakteur Martin Thür, in dem dieser über die Herausforderungen der Tätigkeit als (Investigativ-) Journalist im Umfeld der staatlichen Verwaltung und ihrer Betriebe referierte. Oft seien gewünschte Informationen erst im Zuge gerichtlicher Verfahren und Jahre nach der ersten Anfrage zu erhalten, so Thür. Im Anschluss daran trug einerseits RA Univ. Prof. Dr. Christoph Herbst, Universität Linz, rund um das datenschutzrechtliche Medienprivileg und dem Aspekt der Verwendung von Informationen zu journalistischen Zwecken vor und Prof. Dr. Dieter Dörr, Universität Mainz, gab Einblicke betreffend den Informationszugang gegenüber öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern und berichtete in diesem Zusammenhang über gegenwärtige Regelungen und Entwicklungen in Deutschland.

Vortragende, Tag 1 (v.l.): Herbst, Dörr, Homar, Bussjäger (Tag 2), Bertel, Paar, Thür, Kalss
Vortragende, Tag 1 (v.l.): Herbst, Dörr, Homar, Bussjäger (Tag 2), Bertel, Paar, Thür, Kalss © RTR/AK

Univ. Prof. Dr. Susanne Kalss, Wirtschaftsuniversität Wien, nahm in der Folge den Bereich der Unternehmensdaten im Lichte der Informationsfreiheit genauer unter die Lupe und wies unter anderem auf die Komplexität und Bedeutung der Verortung von Informationen für die Bejahung bzw. Verneinung des Informationszugangs hin. Anschließend referierte Univ. Prof. Dr. Maria Bertel, Universität Graz zum Schutz von Persönlichkeitsrechten sowie persönliche Daten im Lichte der Informationsfreiheit und dem Resümee, wonach Art 22a B-VG Art 10 EMRK etwas überholt habe. Sodann widmete sich Univ. Prof. Dr. Philipp Homar, Universität Linz / Wirtschaftsuniversität Wien, in seinem Vortrag dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie Immaterialgüterrecht und insofern dem Spannungsfeld zwischen Urheberrechtsschutz auf der einen und keinem Schutz von Wissen, Informationen und Fakten auf der anderen Seite. Schließlich gab Univ. Ass. Dr. Elisabeth Paar, Universität Graz, Einblicke in den Themenbereich „Informationszugang und KI“ unter Betonung der Bedeutung eines reflektierten und kontrollierten Einsatzes von Systemen künstlicher Intelligenz.

Vortragende Tag 2 (v.l.): Vašek, Obereder, Leeb, Wittman-Tiwald, Bobek, Bussjäger, Lehne
Vortragende Tag 2 (v.l.): Vašek, Obereder, Leeb, Wittman-Tiwald, Bobek, Bußjäger, Lehne © RTR/AK

Den zweiten Tag des Forums eröffnete Univ. Prof. Dr. Peter Bußjäger, Universität Innsbruck, mit einem Vortrag betreffend Zugang zu besonderen Informationsregimen sowie Umweltinformationen, öffentlichen Büchern und Registern und hielt fest, dass das IFG und materienspezifische Informationsrechte nebeneinander bestehen. Folgend referierte Präsidentin Dr. Maria Wittmann-Tiwald, Handelsgericht Wien, zu Informationszugang und Gerichtsverfahren und verwies in diesem Zusammenhang auf die bereits bestehende Entscheidungsveröffentlichung insbesondere der Höchstgerichte, merkte aber auch das bestehende Potential im Hinblick auf erst- und zweitinstanzliche Entscheidungsveröffentlichungen an. Sodann trug Univ. Ass. Prof. Dr. Florian Lehne, LL.M., Universität der Bundeswehr, München, zum Verhältnis Informationszugang und Schutz von Staats- und Amtsgeheimnissen vor, wobei er hier auch zwischen repressivem und präventivem Geheimnisschutz unterschied.

Im abschließenden Vortragspodium erläuterte Prof. Dr. Michal Bobek, Oberstes Verwaltungsgericht, Brünn, zunächst die europarechtliche Perspektive des Informationszugangs und legte den sich aus europarechtlichem Primärrecht ergebenden, umfassenden Grundsatz der Offenheit dar. Anschließend referierte Dr. Anna Obereder, Verfassungsgerichtshof, zu Informationszugang und parlamentarischem Interpellationsrecht und brachte Abgrenzungsfragen zwischen der Tätigkeit als Parlamentarier und jener als Privatperson im Hinblick auf Fragen des Informationszugangs aufs Tapet. Sodann befasste sich Univ. Prof. Dr. Markus Vašek, Universität Linz, mit Fragen der Durchsetzung des Informationszugangs und skizzierte das Verfahren anhand zweier fiktiver Informationswerber. Schließlich trug Univ. Prof. Dr. David Leeb, Universität Linz, betreffend die Durchsetzung der Rechte Betroffener vor und konstatierte, dass aus Perspektive des Gesetzgebers keine Parteistellung des Betroffenen intendiert sei.

Neben den differenzierten und lehrreichen Vorträgen, zeigten auch die Diskussionen im Rahmen der Veranstaltung viele noch offene Fragen auf, wobei zahlreiche Wortmeldungen den Schluss ziehen ließen, dass wohl die Spruchpraxis der Gerichte die Antworten darauf zu liefern haben wird.

Eine Reihe von Vorträgen des Symposiums stehen auf der entsprechenden Veranstaltungs-Website des REM zur Verfügung. Der Verein „Forschungsinstitut Recht elektronischer Massenmedien“ (REM) hat seinen Sitz bei der RTR-GmbH.


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