Für die Vergabe von Förderungen aus dem Digitalisierungsfonds wurden von der RTR-GmbH nach Vorliegen der beihilfenrechtlichen Genehmigung erstmals am 08.04.2005 Richtlinien erlassen. Diese Richtlinien stellen die Grundlage für die Vergabe von Förderungen dar und stehen weiter unten zum Download bereit. Andere Richtlinien wurden mittlerweile außer Kraft gesetzt und sind auch auf laufende Förderanträge nicht mehr anzuwenden.
Die Richtlinien des Digitalisierungsfonds finden Sie hier:
Zu den RichtlinienRUNDFUNK UND TELEKOM
REGULIERUNGS-GMBH
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Tel.: +43 1 58058-0