5-Punkte-Check
Sie möchten für Ihre Fernsehproduktion Fördermittel aus dem Fernsehfonds Austria ansuchen?
Dann machen Sie hier den schnellen 5-Punkte-Check und finden Sie heraus, ob Sie die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen:
- Ich bin ein(e) fachlich qualifizierte(r) und wirtschaftlich unabhängige(r) Produzent(in) mit einer Betriebsstätte in Österreich.
- Mit den Dreharbeiten wurde noch nicht begonnen.
- An der Finanzierung der Produktion ist ein oder mehrere Fernsehveranstalter mit mindestens 30 % der GHKs beteiligt. Mindestens 50 % der Finanzierung von dritter Seite (ohne Eigenanteil des Förderwerbers und Förderung vom Fernsehfonds Austria) können bereits durch verbindliche Zusagen nachgewiesen werden.
- Die Aufwendungen in Österreich müssen mindestens dem 1,6 fachen der angesuchten Fördersumme entsprechen.
- Bei der Produktion handelt sich um einen Fernsehfilm, -serie oder –dokumentation mit einer Länge von mindestens 45 Minuten. Bei mehrteiligen Produktionen kann die Länge der einzelnen Folgen zusammengezählt werden. Nicht gefördert werden Auftragsproduktionen, Industrie, Werbe- oder Imagefilme, Reportagen, Magazine, Show- und ähnlich Programme sowie reine Theater-, Oper- oder Konzertaufnahmen.
Produktionen mit einem hohen ausländischen Finanzierungsanteil können bevorzugt werden.
Erfüllen Sie die notwendigen Voraussetzungen?
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