Die Verwertungsförderung beinhaltet
• die Herstellung einer Fassung für hör- oder sehbehinderte Menschen mit 80 % der
tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten bzw. maximal 10.000 Euro pro Teil
• die Herstellung fremdsprachiger Fassungen mit 50 % der tatsächlich angefallenen und
nachgewiesenen Kosten bzw. maximal 30.000 Euro pro Teil
• die Präsentation der Produktion bei internationalen Filmfestivals, Filmmessen und
Wettbewerben mit 50 % der tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten bzw.
maximal 30.000 Euro pro Teil
Ansuchen um Verwertungsförderung können das ganze Jahr über eingebracht werden. Spätestens 24 Monate nach dem bekannt gegebenen Fertigstellungstermin der Produktion muss das Förderansuchen über das eRTR Portal eingelangt sein.
Ein Ansuchen kann nur dann gestellt werden, wenn die Produktion bereits in der Herstellung vom FERNSEHFONDS AUSTRIA gefördert wurde und bereits fertiggestellt ist.
Sie haben die Möglichkeit mehrmals einzureichen und zwar so oft, bis sie das Maximum der drei Kategorien ausgeschöpft haben und die Fondsmittel noch nicht ausgeschöpft sind.
RUNDFUNK UND TELEKOM
REGULIERUNGS-GMBH
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Tel.: +43 1 58058-0