Die Förderlisten dienen ausschließlich der Vorabinformation.
Die offiziellen schriftlichen Förderzusagen über die Förderentscheidung mit Durchführungszeitraum, Höhe der förderbaren Kosten sowie allfälligen Abweichungen vom Antrag oder zusätzlichen Auflagen und Bedingungen werden den Fördernehmern im Jänner 2018 übermittelt. Auch die Information über abgelehnte Anträge werden im Jänner zugestellt.