Die Förderlisten dienen ausschließlich der Vorabinformation.
Die offiziellen schriftlichen Förderzusagen über die Förderentscheidung mit Durchführungszeitraum, Höhe der förderbaren Kosten, sowie allfälligen Abweichungen vom Ansuchen oder zusätzlichen Auflagen und Bedingungen werden den Fördernehmern im Jänner 2022 übermittelt. Auch die Informationen über abgelehnte Ansuchen werden im Jänner zugestellt.