Themenbild Presseförderung

Förderungen für VerlegerInnen von Tages- & Wochenzeitungen

Nähere Einzelheiten zu den unten angeführten Förderungsmöglichkeiten für die Verleger von Tages- und Wochenzeitungen sind aus dem Presseförderungsgesetz 2004, den Richtlinienund den Allgemeinen Hinweisen ersichtlich.

Ansuchen um die Zuteilung von Förderungsmitteln können innerhalb der ersten drei Monate eines Kalenderjahres bei der KommAustria eingebracht werden. Die gesetzlich festgelegte Einreichfrist endet am 31. März.


Allgemeine Hinweise Förderungsmöglichkeiten für Verleger
>> jetzt downloaden <<


Um die gewünschten Formulare herunterzuladen, klappen Sie die jeweiligen Bereich auf und klicken auf "jetzt downloaden":

zum Presseförderungsgesetz 2004 zu den Richtlinien

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