Nähere Einzelheiten zu den unten angeführten Förderungsmöglichkeiten für die Verleger von Tages- und Wochenzeitungen sind aus dem Presseförderungsgesetz 2004, den Richtlinienund den Allgemeinen Hinweisen ersichtlich.
Ansuchen um die Zuteilung von Förderungsmitteln können innerhalb der ersten drei Monate eines Kalenderjahres bei der KommAustria eingebracht werden. Die gesetzlich festgelegte Einreichfrist endet am 31. März.
nach dem Abschnitt II PresseFG 2004
gemäß § 10 Abs. 1 PresseFG 2004
gemäß § 11 Abs. 1 PresseFG 2004
gemäß § 11 Abs. 2 Z 2 PresseFG 2004
gemäß dem Abschnitt III PresseFG 2004
gemäß § 11 Abs. 2 Z 1 des Presseförderungsgesetzes 2004