Den Bestimmungen des § 4 Abs. 7 des Presseförderungsgesetzes 2004 entsprechend veröffentlicht die KommAustria die Ergebnisse der Förderung nach diesem Bundesgesetz.
Die Förderentscheidungen werden nach Erhalt eines Gutachtens der Presseförderungskommission durch die KommAustria getroffen.
Zu den ErgebnissenErgänzend stehen die Daten in elektronisch weiterverarbeitbaren Formaten (csv, xml, json) bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Data. zur Verfügung.