Das Gleichbehandlungskonzept ist ein an die jeweilige Unternehmensgröße angepasstes innerbetriebliches Maßnahmenpaket. Das Konzept muss der Belegschaft bekannt gemacht worden und von der Unternehmensleitung (z.B. Geschäftsführung) und Belegschaftsvertretung (z.B. Gleichbehandlungsbeauftragte/r oder Betriebsrat) unterzeichnet worden sein.
Als Erstnachweis gilt das beschriebene unterzeichnete Konzept mit dem in Kraft-treten-Datum. Sobald das Konzept ein Jahr in Kraft ist, ist auch ein jährlicher Umsetzungsbericht zu übermitteln.
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