• Bereich
    Qualitäts-Journalismus-Förderung
  • Datum
    30.06.2026
  • Kategorie
    Sonstiges

Qualitäts-Journalismus-Förderung: Übersicht der bisherigen Entscheidungen im Jahr 2026

Beachten Sie, dass die Förderung nach Abschnitten ausgezahlt wird. Die Veröffentlichung der Förderentscheidung erfolgt zeitnah nach der jeweiligen Auszahlung. 

Die Auszahlung von nach dem 2. und 3. Abschnitt gewährten Förderungen erfolgt in zwei gleich hohen Teilbeträgen. Der erste Teilbetrag ist – vorausgesetzt, die KommAustria hat keinen Grund zu weiteren Nachfragen bei Förderwerber:innen – bis spätestens 31. August, der zweite Teilbetrag bis spätestens 30. November des jeweiligen Jahres zur Auszahlung zu bringen. Die Auszahlung von nach dem 4. bis 6. Abschnitt gewährten Förderungen – ausgenommen die Förderung nach § 14 – erfolgt in einem Gesamtbetrag bis spätestens 30. Juni. Die Förderung nach § 14 ist in einem Gesamtbetrag bis spätestens 31. Mai auszuzahlen.

FörderungsartEntscheidungsdatum
Selbstkontrolleinrichtungen im Print-und Online-Bereich (§ 14 QJF-G)30.04.2026
Ausbildung von Nachwuchsjournalist:innen (§ 11 QJF-G) 18.06.2026
Berufsbegleitende Aus-und Fortbildung (§ 10 QJF-G) 18.06.2026
Einrichtungen der Aus- und Fortbildung (§ 9 QJF-G) 18.06.2026
Medienforschungsprojekte (§ 16 QJF-G) 18.06.2026
Medienpädagogikeinrichtungen (§ 12 QJF-G) 18.06.2026
Presseclubs (§ 15 QJF-G) 18.06.2026
Verteilung von Schüler-Abonnements (§ 13 QJF-G) 18.06.2026

Über die folgenden Buttons gelangen Sie zur aktuellen Förderentscheidung der Qualitäts-Journalismus-Förderung sowie zu den entsprechenden Förderungsverträgen.

Die Förderentscheidungen werden nach Empfehlung des Beirates durch die KommAustria getroffen.

Förderentscheidung in Open Data Förderungsverträge