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Förderung der Selbstkontrolle im Bereich der Presse

Förderung der Selbstkontrolle im Bereich der Presse


Ziel der Förderung ist die Gewährleistung der Unabhängigkeit dieser Einrichtung und die Sicherstellung der Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben sowie einer wirksamen Durchsetzung ihrer Entscheidungen und Beschlüsse.

Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss zur Deckung der in Erfüllung der Aufgaben anfallenden Kosten. Der "Fonds zur Förderung der Selbstkontrolle der Presse" ist mit einem Betrag in der Höhe von EUR 150.000,- jährlich dotiert.

Fördervoraussetzungen:

Die Fördervoraussetzungen sind aus § 12a des Presseförderungsgesetzes 2004 und den Richtlinienersichtlich.

Einreichfrist:

Ansuchen können innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Jahres bei der KommAustria eingebracht werden.
Im Jahr 2022 endete die Einreichfrist am 31. März.

Einreichunterlagen:

  • Ansuchen
  • Vereinsstatuten und Mitgliederverzeichnis
  • Aufstellung der im laufenden Jahr anfallenden Kosten samt Erläuterungen und ein Ausblick auf zu erwartende Einnahmen
  • Organisations- und Personalplan
  • Übersicht über ein allfälliges Vermögen und allfällige Schulden

Auszahlung:

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei gleich hohen Teilbeträgen, wobei der zweite Teilbetrag spätestens im November ausbezahlt wird.

Entscheidung:

Die Entscheidung über die Zuteilung der Fördermittel trifft die KommAustria nach Einholung eines Gutachtens der Presseförderungskommission. Die Daten stehen in elektronisch weiterverarbeitbaren Formaten (csv, xml, json) bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Datazur Verfügung.

Kontakt

Mag. Erich König
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 158
Fax: +43 (0) 1 58058 - 9158

erich.koenig@rtr.at

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